Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Bundesverband Wintergarten

Was ist ein Wohn-Wintergarten?

Wesentlicher Inhalt des Merkblattes ist die Unterscheidung zwischen Wintergarten und Wohn-Wintergarten und die daraus resultierenden unterschiedlichen Anforderungen in technischer und rechtlicher Hinsicht.

Der Wintergarten wird als eine Bauart bezeichnet, die selbstständig oder in Verbindung mit dem an ihn anschließenden Baukörper alle­ normalen Funktionen eines Daches und einer Außenwand erfüllt – einschließlich der Aufnahme der Eigenlasten sowie der Schnee- und Windlasten. Das unterscheidet den Wintergarten u.a. von einer Fassade. Die spezifischen Eigenschaften eines Wintergartens ergeben sich vor allem aus der großzügigen Verglasung, die einen hohen Anteil an Solar­energie bewirkt mit sehr hohen Überschüssen im Sommer, die durch Belüftung und Beschattung begrenzt werden müssen. Bei fehlendem Lichteinfall sind höhere Heizleistungen als bei Kompaktbauten erforderlich, wenn die Innentemperatur nicht abfallen soll.

Wärmetechnische Anforderungen

Bei Wintergärten, die weniger als vier Monate zu Wohnzwecken genutzt und solche, die nach ihrer Zweckbestimmung auf weniger als 12°C be-heizt werden, sieht die EnEV keine besonderen Vorschriften vor. Wird ein Wintergarten mit einer Nutzfläche von max. 50m2 überwiegend auf Innentemperaturen von 12–19°C beheizt, dann gelten die Bestimmungen der EnEV für Nichtwohngebäude mit niedrigen Innentemperaturen.

Definition: Wohn-Wintergarten

Im Gegensatz zu den zuvor behandelten Wintergärten ist ein Wohn-Wintergarten per definitionem für einen dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt. Daraus ergibt sich, dass der Wohn-Wintergarten auch alle Anforderungen an normale Wohnräume (z.B. Mindesthöhe, Beheizung und thermische Behaglichkeit, Wärmeschutz, Luftdichtigkeit) erfüllen muss.

Von zentraler Bedeutung für den Wintergartenbauer ist, dass in den Werkverträgen eindeutig formuliert sein muss, ob ein ganzjährig zum Aufenthalt von Personen geeigneter Wintergarten – also ein Wohn-Wintergarten – Vertragsgegenstand ist oder nicht.

Selbstverständlich kann der Bauherr in Abwägung seiner Nutzungswünsche, der Wirtschaftlichkeit und der Energiebilanz seines Hauses selbst entscheiden, welchen Aufwand er für den sommerlichen Wärmeschutz seines selbst genutzten Heimes betreiben will. Für den Winter-gartenbauer entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die Beschaffenheit des Wintergartens eindeutig und unmissverständlich for-muliert ist. Der sommerliche Wärmeschutz ist nicht Bestandteil des Energieausweises, sofern keine Energie für Kühlung eingesetzt wird.

„Kleine“ Wohn-Wintergärten

Nach der Definition der EnEV ist ein angebauter Wintergarten mit einer Grundfläche von 15–50m2 ein „kleiner“ Wintergarten, bei dem die in Anlage 3 der EnEV 2007 (insbesondere Tabelle 3) genannten Wärmedurchgangskoeffizienten der ­Außenbauteile und die Anforderungen an die Heizungs- und Klimatechnik erfüllt werden müssen. Alle anderen Anforderungen aus Abschnitt 2 der EnEV gelten damit als erfüllt.

Wenn auch für den Wärmeschutz hier keine weiteren Nachweise erforderlich sind, so sind natürlich für die Sicherung der Gebrauchs­tauglichkeit die statischen Anforderungen unter Berücksichtigung von Wind- und Schneelasten, der ­Mindestwärmeschutz zur Vermeidung von Kondensat und Schimmelbildung, Luftdichtheit , Schall- und Brandschutz sowie Behaglichkeitskriterien bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen.

Bei größeren Wohn-Wintergärten mit einer Grundfläche von mehr als 50m2 sind die vereinfachten Anforderungen der EnEV nicht mehr ausreichend und es sind die für Neubauten erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Das Merkblatt 01 definiert den Begriff des Wintergartens und des Wohn-Wintergartens und zeigt seine Einbettung in Normung und Gesetzgebung auf. Für die Mitgliedsbetriebe des Bundesverbandes Wintergarten e.V. sind die in den Merkblättern festgelegten Qualitätsstandards Maßstab ihres beruflichen Handelns.

Das Merkblatt 01 hat insgesamt 14 Seiten und kann gegen eine Schutzgebühr von 9,00 Euro ­zzgl. Porto bei der Geschäftsstelle des Bundesverbandes Wintergarten e.V. bezogen werden.—

Kontakt

Bundesverband Wintergarten e.V.

12623 Berlin | Tel. (030) 56 59 19 33

info@wintergarten-verband.de

http://www.wintergarten-verband.de

Die Terminankündigung zum Jahrestreffen des Verbands am 29./30. April lesen Sie auf Seite 8.

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ Glaswelt E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus GW: Sonderhefte (PDF)
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen