Die europäische Biozid-Produkte-Richtlinie (BPD) regelt das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten. Abhängig von der Wirkstoffzusammensetzung, dürfen nur noch Holzschutzmittel im Markt angeboten werden, die alle Vorgaben der BPD erfüllen. Bei den meisten Holzverarbeitern, die Schutzmittel gegen Bläue und/oder Fäulnis u.a. in der Fensterfertigung einsetzen, ist die Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten noch weitgehend unbekannt. Bei den Herstellern und ihren Wirkstofflieferanten ist dies aber völlig anders: Die Biozidgesetzgebung schreibt für das Inverkehrbringen ein neues, sehr aufwendiges und teures Procedere vor, das diese Unternehmen bereits seit Jahren beschäftigt.
Eine Maßgabe der Richtlinie: Biozide Holzschutzmittel mit neuen Wirkstoffen dürfen erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn alle Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt geprüft worden sind und eine Zulassung vorliegt. Produkte mit nicht notifizierten Wirkstoffen dürfen schon seit 2006 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ob ein Holzschutzmittel notifizierte Wirkstoffe enthält, erkennt der Verarbeiter an einer Registriernummer (5-stellige N-Nummer) auf dem Behältnis.
Die Kosten für das neue Zulassungsverfahren und die Entwicklung notwendiger neuer Wirkstoffe seien enorm, so Rainer Koch von Sikkens. Allein die Prüfung eines Wirkstoffs zur Aufnahme in die Anlage der Biozidrichtlinie schlägt nach Chemikalien-Kostenverordnung (ChemKostV) mit 75000 bis 125000 Euro zu Buche, die Zulassung eines Biozid-Produktes mit 10000 bis 45000 Euro. Vor diesem Hintergrund sei zu erwarten, dass die Hersteller ihr Produktangebot langfristig auf eine begrenzte Anzahl notwendiger Produkte reduzieren werden, mutmaßt er. Auch auf eine Verteuerung der Holzschutzmittel gegen Bläue und Fäulnis müssten sich Holzfensterhersteller einstellen.
Sikkens selbst bewerte die Zulassung der hauseigenen Biozid-Produkte auf Basis der BPD als Pflicht und die RAL-Zertifizierung als Kür, heißt es. Um den Verarbeitern maximale Sicherheit bei der Verwendung der Holzschutzmittel bieten zu können, habe man zusätzlich zur BPD-Zulassung die freiwillige Zertifizierung gemäß den RAL-Qualitätskriterien, mit einer praxisnahen Aufbringmenge von 120–160 ml/m2 beantragt. Mit dem RAL-GZ 830 (Gütezeichen für Holzschutzmittel für nicht tragende Holzbauteile) belege man, dass die Produkte die Anforderungen der RAL-Gütesicherung erfüllen, ständig überwacht werden und gesundheitliche Unbedenklichkeit und wirksamen Schutz garantieren. Alle fünf bioziden Sikkens Produkte mit Wirksamkeit gegen Bläue bzw. gegen Bläue und Fäulnis erfüllen die Anforderungen nach RAL-GZ 830 bei einer Einbringmenge von 120 bis 160 ml/m2.