Bei den Sachsen seien es finanzielle Gründe, die den Ausschlag geben. Bei den Niedersachsen sieht das anders aus. Die Antwort dazu gab mir der niedersächsische Innungs-Geschäftsführer Roger Möhle. Seine Glaservertretung sehe sich vom Bundesverband nicht genügend unterstützt, wie dies laut BIV-Satzung zugesichert sei. Und das wolle man nicht akzeptieren.
Das stellt sich mir die Frage: Fordert die Innung zu viel oder leistet der Bundesverband zu wenig?
Einen für mich zeitgemäßen Ansatz verfolgt die Innung Niedersachsen. Diese hat sich erst vor einigen Jahren aus der Idee heraus gegründet, als Dienstleister die Mitglieder umfassend zu unterstützen und ihnen Arbeit abzunehmen u.a. bei Fragen zu Normung, Recht etc. Hier stehen also die Mitglieder im Zentrum der Arbeit. Gleichzeitig dienen sie auch als Kontrollorgan der Geschäftsführung.
Der Ansatz dem Wohl der Mitglieder verpflichtet zu sein, ist in meinen Augen eine gute Basis für eine funktionierende Zusammenarbeit.
Es erscheint mir nicht zu viel verlangt, wenn die Innung als Mitglied des Bundesverbands die zugesagte Unterstützung vom BIV einfordert und diese nicht erhält. Hier kann ich den Unmut verstehen. Und dass dies letztendlich zur Kündigung unter Angabe von Gründen führt ist nachvollziehbar. Erfolgt dann jedoch keine adäquate Reaktion von der Dachorganisation, ist der Austritt konsequent.
Mir gegenüber sagte der Bundesinnungsmeister Martin Gutmann, er wolle sich dafür einsetzen, dass die Niedersachsen wieder zurückkommen. Ein Gespräch sei geplant. Auch die Niedersachsen signalisieren, wenn der BIV seinen Ausgaben nachkomme, sei ein Wiedereintritt vorstellbar. Nun, das hätte der Bundesverband bestimmt leichter haben können, indem er es gar nicht hätte soweit kommen lassen, dass Mitglieder überhaupt austreten.
Matthias Rehberger