Und ich meine damit die Auswirkungen durch die Neuauflage des „Gebetbuches“ der Branche: den „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren“ (LzM).
Ich denke, der LzM hatte noch nie die Absicht, den Einbau zu erleichtern. Aber sicher war und ist der auf veritable 300 Seiten angewachsene Leitfaden das fachliche Fundament schlechthin, wenn es darum geht, „die Situation am Baukörper ganzheitlich zu betrachten, zu analysieren und nach den anerkannten Regeln der Technik zu entscheiden“ – wie es VFF-Präsident Bernhard Helbing einmal formuliert hat. Ganz klar: Baustellentauglich ist das Machwerk damit natürlich nicht.
Zudem hat der LzM aktuell leider keine Unklarheiten in der Befestigungsfrage beseitigt: Da wird zwischen Standard- und Sonderfall unterschieden, aber bei der Nachweisfrage gibt es doch keine exakten Abgrenzungen. Und letztlich heißt es, dass man sich entweder auf seine Erfahrungen berufen kann – oder im Zweifel dann mal nachrechnen soll. Bei diesen Formulierungen freuen sich doch schon die Juristen und Sachverständigen.
Entscheidend ist, dass mittlerweile auch der kompetente Fenstermonteur sich nicht mehr nur auf seine Erfahrungswerte verlassen darf, sondern gezwungen wird, Nachweise zu erbringen. Das erfordert Zeit und verursacht Planungskosten.
Was die Gefahr einer gerichtlichen Auseinandersetzung angeht, hat ein Produktmanager eines großen deutschen Beschlaghauses kürzlich in einem Seminar eine deutliche Empfehlung abgegeben: Man solle sich doch bei der Angebotsabgabe explizit auf die Vorgängerversion (Ausgabe 2010) des Montageleitfadens berufen. Außerdem zählt die aktuelle Version ja auch (noch) nicht zu den anerkannten Regeln der Technik, wie VFF-Jurist Prof. Niemöller bereits kundtat.