Das erst knapp zwei Jahre alte Einfamilienhaus war von einem mittlerweile insolventen Bauunternehmer erstellt worden. Für Garantieleistungen war dieser also nicht mehr greifbar.
Die Bitte an Hausbesitzer ein paar Bilder der örtlichen Situation zuzumailen, bringen Erstaunliches zu Tage: Eine Tapete, die eher einer Mondlandschaft entspricht, und von mehr oder weniger tiefen Kratern in unregelmäßigen Abständen überzogen ist. Sie zeigen aber auch etwas Oranges an dem vom Handwerker künstlich hergestellten Hauptkrater.
Nachdem der Bauher bestätigte, das auch ein Insektenschutzrollo vorhanden sei, kam schnell Licht ins Dunkle des Tunnels: Es handelte sich um ein System mit einer außenliegenden Revisionsöffnung. Der zum Ortstermin herbeigerufene Handwerker, der sich aber als Hausmeisterservice entpuppte, hatte mit dem Bauunternehmer schnell den Schuldigen gefunden, denn eine Revisionsöffnung müsse schließlich immer innen sein. Das zeigt aber deutlich die (Nicht-) Qualikation dieses Scharlatans.
Diese kleine Episode aus dem Leben eines Gutachters zeigt deutlich, dass Fachbetrieb nicht gleich Fachbetrieb ist, und Kunden bei der Auswahl der Handwerker Sorgfalt walten lassen sollten. Das bedeutet aber auch: Der Kunde sollte immer ein Auge auf den Gesamtauftritt des Fachbetriebes haben und nach Referenzen zu fragen - dann klappt es auch mit einer eigentlich so einfachen Reparatur des Rollladens, ohne die Tapete zu zerstören. Gefreut hat sich in diesem Fall der Maler und Tapezierer, der an insgesamt drei Rollladenkästen die Spuren eines Dilettanten beseitigen durfte. Der wurde übrigens erst nach genauer Überprüfung und Rückfrage bei der Malerinnung ausgesucht.