Jetzt hat es die Teuto-Glasveredelung GmbH in Augustdorf und die Teuto-Glas GmbH & Co. KG in Bad Bentheim erwischt: Beide Firmen haben beim Amtsgericht Detmold einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, verbunden mit einem Antrag auf Eigenverwaltung.
Dem Insolvenzantrag hat das Amtsgericht Detmold entsprochen und eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Geschäftsführer Michael Dobbe kann dadurch beide Unternehmen weiterhin leiten. Der Geschäftsbetrieb, die Produktion und Lieferung laufen in vollem Umfang weiter. Als vorläufige Sachwalter hat das Amtsgericht Rechtsanwalt Stefan Meyer (Pluta Rechtsanwälte) bestellt. Betriebswirtschaftlich und juristisch wird Teuto-Glas durch Buchalik Brömmekamp Düsseldorf beraten.
Der Sanierungsexperte Nils Averbeck, ebenfalls von Buchalik Brömmekamp, unterstützt die Firmenleitung vor Ort. „Die Eigenverwaltung ermöglicht uns, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen und unsere Firma bei vollständiger Liefersicherheit für unsere Kunden stabil für die Zukunft auszurichten“, gab sich Geschäftsführer Michael Dobbe überzeugt.
Die Teuto-Gruppe hatte noch vor vier Jahren deutlich in Fertigungsanlagen investiert, um die Betriebe zukunftsorientiert auszurichten. Die deutlichen Anstiege der Rohglaspreise hätten das Unternehmen jedoch stark belastet, ebenso der zunehmende Import von billigen Fenstern sowie Glas aus Osteuropa.
Für die 150 Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld die Löhne und Gehälter für drei Monate sichergestellt.