Porta Glas Design veredelt seine Glastürfüllungen seit einiger Zeit auch mit Laserdesigns. Ab sofort besitzt das Unternehmen nun eine eigene DiBt-Zulassung (AbZ Z-70.4-235) für gelasertes ESG/TVG. Warum die AbZ?
Seit der Revision der EN 12150 schließt diese Norm jede nachträgliche Bearbeitung von ESG oder TVG aus: „Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas darf nach dem Vorspannen nicht mehr geschnitten, gesägt, gebohrt, kantenbearbeitet werden, da ein erhöhtes Bruchrisiko gegeben ist oder das Glas sofort zerstört werden kann. Nach dem Vorspannen oberflächenbearbeitete Gläser werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt.“
Katja Neumann, Betriebsleiterin von Porta Glas Design: „Die Sicherheit unserer Produkte hat höchsten Stellenwert, was uns veranlasst hat, eine eigene AbZ zu beantragen. Damit verfügen wir nun über gesicherte Werte für unsere Produkte. Die Einhaltung aller Werte ist über eine Erstprüfung bei einem Prüfinstitut und unsere WPK (werkseigenen Produktionskontrollen) gewährleistet. Das DIBT mit der Erteilung der AbZ bestätigt.“
Die vorgespannten, gelaserten Scheiben weisen eine definierte Biegezugfestigkeit von mindestens 90 N/mm² auf, das Bruchbild bleibt gegenüber ESG unverändert, so der Glasanbieter.