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Normung 01

Die DIN 18008 wird angepasst

Der Normenausschuss NA 005-09-25 AA hat in seiner letzten Sitzung die Überarbeitung am Teil 1 der DIN 18008 abgeschlossen und der Veröffentlichung als Entwurf zugestimmt. Hier erfahren Sie, wo künftig Sicherheitsglas eingesetzt werden muss. Lesen Sie auch, welche Vorgaben die Schweiz in diesen Fällen macht.

Im Rahmen der Überarbeitung der DIN 18008, Teil 1 wird die Anforderung „Sicherheitsglas unter 0,80 m“ im Kapitel 5.1.5 wie folgt definiert: „Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.“

Dabei wird „sicheres Bruchverhalten“ wie folgt definiert: „Sicheres Bruchverhalten liegt vor, wenn (bei Glasbruch, Anmerkung der Red.) die Bruchstücke zusammengehalten werden und nicht zerfallen oder wenn ein Zerfall in eine große Anzahl kleiner Bruchstücke erfolgt. Anmerkung 1 zum Begriff: Das Bruchverhalten von Glas gilt als sicher, wenn es die Normen für Sicherheitsglas erfüllt, z. B. Einscheibensicherheitsglas (DIN EN 12150 und DIN EN 14179) und Verbundsicherheitsglas (DIN EN 14449).

Die Verantwortlichen unterstreichen dabei, dass Drahtglas kein sicheres Bruchverhalten besitzt.

www.bundesverband-flachglas.de

Tipp der Redaktion: Lesen Sie auch auf Seite 72 den Beitrag „DIN 18008 erklärt, Teil 2 – Das sollte jeder Fachbetrieb wissen“

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