Mecklenburg-Vorpommern hat am 20.Oktober 2015 als letztes Bundesland die DIN 18008 offiziell in seiner Landesbauordnung einführt. Damit ist die Glas DIN bundesweit gültig. Auch wenn sich die „Macher“ der Glas DIN weitestgehend an den bisherigen Vorgaben orientiert haben, gibt es eine Reihe von Unterschieden, insbesondere auch dadurch, dass ein gänzlich anderes, europäisiertes Sicherheitskonzept zum Tragen kommt.
Glashandwerker sollten sich vor Augen halten, dass sie jetzt bundesweit für die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit ihrer Glasprodukte nach DIN 18008 sowohl baurechtlich als auch zivilrechtlich geradestehen müssen.
Um das klar zu machen, hat z.B. die oberste Bauaufsicht in NRW der dortigen Glaserschaft eine schriftliche Aufforderung erteilt, die DIN 18008 ab sofort vollumfänglich einzuhalten.