In der Sitzung des Normengremiums NA 005-09-25 AA „Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Bauprodukte aus Glas“ am 22. und 23. März 2011 beim BF in Troisdorf wurde u.a. über die baurechtliche Einführung der neuen Glas DIN diskutiert. Die Teile 1 bis 5 der DIN 18008 sollen gemeinsam über die Musterliste der technischen Baubestimmungen eingeführt werden.
Die in der Sitzung anwesenden Bauaufsichten (Hamburg, Bayern und Rheinland-Pfalz), inklusive dem DIBt, sehen einen daraus resultierenden Einführungstermin der Teile 1 und 2 zum Jahresende 2012 oder Anfang 2013 als zu spät an. Sie informierten den Ausschuss wie folgt: In den verschiedenen Bundesländern kann die DIN 18008, Teile 1 + 2, teilweise jetzt schon (in Absprache mit den obersten Bauaufsichten) angewandt werden. Dies kann über eine Zulassung im Einzelfall erfolgen oder die einzelnen Bauaufsichten können ein formloses Schreiben (Merkblatt) hierfür herausgeben.