Das begehbare VSG „Spri-BG“ des Glasspezialisten Sprinz hat die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) mit der Nr. Z-70.6-131 erhalten. Die Zulassung vereinfacht den Einbau erheblich, so das Unternehmen, da sie zeitaufwendige statische Nachweise und Bauteilversuche für die Glaselemente erspart. Die AbZ gilt für Bereiche mit planmäßigem Personenverkehr und üblicher Nutzung sowie für Podeste.