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Anforderungen an Glasduschen

Barrierefreiheit im Bad ist einfach besser

_ Das sollte jeder Glaser wissen: Richtlinien für die Neu- und Umgestaltung von Bädern zu barrierefreien Räumen sind die

  • „DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ und die
  • „DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“.

Ein wesentlicher Aspekt bei der Gestaltung sind ausreichend große Bewegungsflächen, optisch klar erkennbare Einbauten und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zur Sturzprävention.

Barrierefreie Bäder lassen sich mithilfe des Werkstoffs nicht nur optisch ansprechend, sondern auch komfortabel und funktional mit Glaselementen ausstatten. Das gilt gleichermaßen für den Neubau und die Sanierung. Bei der Umsetzung muss der Handwerker die unterschiedlichen Anforderungen in Bezug auf die Barrierefreiheit kennen, die für öffentlich Gebäude und Privatwohnungen gefordert sind. Diese Regelungen sind in den Bundesländern unterschiedlich.

Grundsätzlich benennt die DIN 18040-2 den Anwendungsbereich so: „Die Norm gilt für Neubauten. Sie kann sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.“

Ein wesentliches Ziel der DIN 18040-2 für Wohnungen besteht darin, bei Bedarf notwendige Anpassungen vornehmen zu können, im Gegensatz zu einem nachträglichen Umbau. Das heißt: „Die Wände von Sanitärräumen sind bauseits so auszubilden, dass sie bei Bedarf nachgerüstet werden können mit senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne.“

Die DIN 18040-2 für Wohnungen definiert eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m vor WCs, Waschbecken, Badewannen und Duschen als wünschenswert.

Sind die räumlichen Verhältnisse im Bestand beengt, ist eine Überlagerung der Bewegungsflächen zulässig. Zwischen den einzelnen Sanitärobjekten untereinander und zur Wand sollte ein Mindestabstand von 20 cm eingehalten werden.

Im Trend – begehbare Glas-Duschen

Von Vorteil sind (Glas-)Türen, die sich nach außen öffnen lassen, um im Notfall einen schnellen Zugang zu gewährleisten. Drehflügeltüren müssen nach außen zu öffnen sein und auch von außen entriegelt werden können. Die Türbreite muss in Wohnungen für Rollstuhlfahrer 90 cm betragen. Des Weiteren gilt für eine barrierefreie Umsetzung:

  • Die Dusche muss stufenlos begehbar sein, mit rutschhemmender Oberfläche.
  • Waschtische (auch aus Glas) müssen für Rollstuhlnutzer unterfahrbar sein.
  • Der Spiegel muss mindestens 1,00 m hoch und direkt über dem Waschtisch angebracht sein.
  • Neben dem Waschtisch muss ein Handtuchhalter zugleich als Halte- und Stützgriff fungieren.

Die seit einigen Jahren gefragten Walk-In Duschen erfüllen die Forderungen der DIN 18040-2nach stufenloser Begehbarkeit und bieten zugleich größtmögliche Transparenz.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass keine Türen geöffnet oder geschlossen werden müssen. Damit sind sie auch für Rollstuhlnutzer geeignet. Die feststehende Duschwand kann z. B. mit U-Profilen oder Stabilisationsstangen an der Decke oder der Wand befestigt werden, je nach Raumsituation.

Einen komfortablen Einstieg mit einem Rundum-Spritzschutz bieten Ganzglasduschen mit Schwingfalttüren oder Schiebetüren. Schwingfalttüren ermöglichen große Einstiegsbreiten, da sich die Türen zur Wand wegklappen lassen und sind damit auch für kleinere Räume geeignet. Platzsparend sind Schiebetüren, da vor der Dusche kein Platz für zu öffnende Türen benötigt wird.

Filigraner Anschluss der Beschläge

Ganzglaskonstruktionen werden meist nur punktuell an speziellen Verbindungsbeschlägen befestigt, um dort Tragfunktionen zu übernehmen, die sonst von massiven Rahmenkonstruktionen erfüllt werden. Das verleiht ihnen die leichte Optik. Für barrierefreie Lösungen sind Ganzglastürsysteme geeignet, mit dem sich Dreh- und Schiebetüren, Falt-elemente und mehrflügelige Konstruktionen mit weiträumiger Öffnung realisieren lassen, und sofern sie den Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 entsprechen (z.B. SGG Portal). Die zugehörigen Ganzglastüren oder –duschen werden in der Regel als Einscheiben-Sicherheitsglas (etwa als SGG Securit gefertigt) und bieten damit erhöhten Schutz vor Verletzungen oder Bruch.

Bodengleiche Duschen lassen sich bei Neubauten direkt in die Planung einbeziehen. Bei Umbauten ist das nicht immer möglich.

Hier bieten sich Lösungen wie flache Duschwannen an, die dann mit einer Rampe ausgestattet werden. Diese lassen sich mit Ganzglasduschen oder flexiblen Glasduschwänden kombinieren. Zur Sicherheit und Orientierung müssen Klarsicht-Duschwände und -türen in öffentlichen Sanitärräumen eine optische Sicherheitsmarkierung erhalten, etwa als Aufkleber oder durch Glaserdelung (Druck, Sandstrahlen etc.). Bei Ganzglastüren und großflächigen Verglasungen sind diese Markierungen in einer Höhe von 40 bis 70 cm und von 120 bis 160 cm über OFF (Oberfläche Fertigfußboden) anzubringen.

In Wohnungen empfiehlt es sich, bei Personen mit eingeschränktem Sehvermögen für eine gute visuelle Erkennbarkeit zu sorgen. Das ist möglich durch teilweise oder vollflächig farbige Glaswände. Eine interessante Variante für freistehende Duschwände ist die Umsetzung mit VSG mit einer Farbfolie als Zwischenlage (z. B. mit SGG Stadip Color).

Zudem lassen sich Glasduschen individuell gestalten, etwa durch teilweises oder vollflächiges Bedrucken oder Sandstrahlen. So kann der Verarbeiter Sicherheits- und ästhetische Anforderungen zu einer hochwertigen Lösung vereinen. Weiter lassen sich lackierte Gläser als durchgehende Wandverkleidung einsetzen. Das hat den Vorteil, dass es sich um durchgehende, fugenfreie Flächen handelt, die hygienisch und pflegeleicht sind.

Ausblick

Ob als Dusche, Spiegel, Wandverkleidung oder (rutschfester) Fußboden: Glas ist ein Werkstoff, der in Bädern und Sanitärräumen funktional eingesetzt werden kann und mit dem sich die Anforderungen an barrierefreie Räume ästhetisch ansprechend umsetzen lassen. Die Bearbeitungs- und Befestigungsmöglichkeiten von Glas erlauben auch im Rahmen des barrierefreien Bauens vielfältige Gestaltungsvarianten. —

Daniela Siegel

AnforderungenAn BadSpiegel

Spiegel müssen für eine barrierefreie Badgestaltung nach der DIN 18040-2 eine Einsicht aus der Steh- und aus der Sitzposition ermöglichen. Dafür müssen sie mindestens 1 m hoch und direkt über dem Waschtisch angebracht sein. Kippspiegel sind allerdings nicht geeignet.

Speziell für den Einsatz in Feuchträumen ist der Chromspiegel SGG Mirastar konzipiert. Seine Spiegelschicht sei korrosionsfest und unempfindlich gegen Wasserdampf und Reiniger. Zudem ist es möglich, den Spiegel mit Siebdruckdekoren zu versehen. Das Dekor kann zudem als Orientierungshilfe dienen.

https://climaplus-securit.com/

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