Neue Regelwerke bedeuten für alle Beteiligten einen Mehraufwand bei der Umsetzung, so auch die DIN 18008. Mir geht es nicht darum, mich solchen Veränderungen zu widersetzen. Als Verarbeiter muss und will ich in einem Regelwerk wie der Glas DIN die Realität sehen. Ich muss dort unseren Werkstoff mit seinen Eigenarten und Besonderheiten ordentlich und solide abgebildet finden. Das ist mit der DIN 18008 nicht der Fall.
Warum? Die Gebrauchstauglichkeit eines solchen Regelwerkes muss gleichermaßen die Bruchfestigkeit einer Scheibe und die Belastungen auf den Randverbund über die Lebensdauer einer Isolierglas-Einheit berücksichtigen. Das war und ist ein richtiger Denkansatz, der uns weiterführt, zum Nutzen der Verbraucher und der Produzenten. Aber mit der 18008 ist das nicht mehr gegeben.
In der Praxis verzeichnet eine kleine ISO-Einheit im Randverbund hohe Belastungen und damit auch ein höheres Risiko für einen Kondensatschaden. Dies gilt gerade bei einem breiten SZR, insbesondere im 3- fach- oder im 4-fach-Aufbau, egal ob ESG verwendet wird oder nicht. Diese Zusammenhänge scheinen bei der 18008 scheinbar keine Rolle mehr zu spielen. Dort dominiert der Glasbruch, aber nicht mehr die Lebensdauer der ISO-Einheit. Dazu ein Beispiel: Nehmen wir ein 45 x 145 cm großes 3-fach-ISO aus Floatglas (4/12/4/12/4). Nach alter Berechnung (nach Sommer) liegt die Glasüberspannung bei 51 %, die Randverbundbelastung bei 0,61 kN/m3 und das bei einer Maximalgröße von 0,30 kN/m3. Also eine deutliche Überlastung des Randverbunds. Dies bedeutet eine Verkürzung der Lebensdauer der ISO-Einheit, Kondensateinfall droht.
Die DIN 18008 ergibt hier nach Sommer jedoch eine Glasüberspannung von 95 %, eine Randbelastung von 0,20 kN/m3, bei max. 0,30 kN/m3. In Sachen Randverbund werden so die bisherigen Ergebnisse auf den Kopf gestellt und eine Glasbruchspannung erzeugt, die mit der Realität leider nichts, aber auch gar nichts gemein hat.
Damit stellt sich für mich die Frage: Sollen wir nun alle unsere in vielen Jahren erarbeiteten Erfahrungen über Bord werfen und einfach sagen, gut, dann verkaufen wir unsere Isoliergläser nur noch mit Scheiben aus TVG oder ESG.
Das hat nur einen Haken, wer bezahlt die Preisdifferenz? Unsere Preise am Markt lassen solche Kostensteigerungen nicht zu und objektiv betrachtet, können und wollen wir nicht, dass das Bauen mit solchen Zusatzkosten weiter verteuert wird. Das kann auch nicht im Interesse von Fassaden- und Fensterbauern sein und schon gar nicht von Verbrauchern.
Ich wünsche mir, dass das neue Regelwerk überarbeitet wird und wir bald wieder unter realistischen Bedingungen fertigen und verkaufen können.