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Bestand oder Neubau

Hier gibt es Förderungen und Zuschüsse für neue Fenster

Fenster und Türen für den Neubau werden ebenso gefördert wie der Austausch von Fenstern und Türen im Bestandsgebäude. Der Verband Fenster und Fassade VFF stellt die wichtigsten Programme vor.

So wird der Neubau gefördert: Die KfW-Bank bietet Bauherren mit dem Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ eine Förderung des energetischen Gesamtstandards beim Neubau an. „Danach gilt: Je energieeffizienter das Haus, desto höher fällt die Förderung aus“, erläutert der VFF-Geschäftsführer Ulrich Tschorn.

Pro Wohneinheit gibt es dabei bis zu 100 000 Euro Kredit. Weiter geht es mit Zuschüssen, die im Rahmen des Programms 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ gewährt werden. Gewährt wird dabei ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal bis zu 4000 Euro je Bauvorhaben.

Förderprodukte für Bestandsimmobilien: Nicht minder attraktiv sind die Programme für Modernisierer oder Käufer von Bestandsgebäuden: Das Programm 151 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ gilt für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für einzelne energetische Maßnahmen. „Dabei beträgt der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit 100 000 Euro bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder bis zu 50 000 Euro bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen“, so Tschorn.

Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ wiederum bietet einen Kredit für mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz. Gewährt werden bis zu 50 000 Euro Kredit je Wohneinheit. Zudem ist das bereits vorgestellte Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ auch auf den Kauf eines neuen KfW-Effizienzgebäudes anwendbar.

Dazu kommen wie beim Neubau die erhältlichen Zuschüsse des Programmes 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ und das Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für die Umsetzung einzelner energetischer Maßnahmen. Bei letzterem gibt es Zuschüsse von bis zu 30 000 Euro/Wohneinheit. „Ganz wichtig sind auch die Zuschuss-Programme 455-B und 455-E zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz‘,“ so Tschorn.

Handwerkerleistungen absetzen: Daneben können gemäß § 35a III des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch die Kosten für handwerkliche Arbeiten steuerlich abgesetzt werden. Dabei werden 20 % der Lohnkosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen, erklärt der VFF-Geschäftsführer. Auf diese Weise können bis zu 6000 Euro an Handwerkerleistungen abgesetzt werden. Damit reduziert sich der Einkommensteuerbetrag um bis zu 1200 Euro.

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