Ein effizientes Forderungsmanagement ist heute für Unternehmen ebenso wichtig wie Präventivmaßnahmen. Außenstände sind eine enorme Liquiditätsbremse, Zahlungsausfälle ein existenzielles Risiko. Darum sollten Unternehmen sich immer kritisch fragen, wie man sich im Vorfeld absichert. Ein Schuldner kann immer nur so nachlässig sein, wie der Gläubiger es zulässt. Darum sollten Leistungserbringer umso mehr darauf achten, durch klare rechtliche Bestimmungen, eine gute Organisation und ein effizientes Nachverfolgen von offenen Forderungen, keine Lücken entstehen zu lassen. Natürlich kostet es Geld sich abzusichern. Es ist aber allemal günstiger als hinterher einen Anwalt mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen.
Checkliste: Forderungen im Vorfeld absichern
- <b>Bonitätsprüfung</b>
Die Bonitätsprüfung gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit eines Schuldners. Für Gläubiger ist es nämlich von essenzieller Bedeutung, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Schuldner seinen Schuldendienstverpflichtungen nachkommen kann. Schufa und Creditreform sind die bekanntesten Anbieter, die man auch übers Internet findet.
- <b>Bankauskunft</b>
Bankauskünfte gehören zu den wichtigen Informationsquellen zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von Kunden. Eine Bankauskunft kann bei berechtigtem Interesse mittels der eigenen Hausbank angefordert werden. Bankauskünfte sind dabei allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Wertpapierkonten oder sonstige einem Kreditinstitut anvertraute Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahme werden nicht gemacht.
- <b>Abschlagszahlung</b>
Bereits bei Auftragserteilung werden Teilzahlungen fest vereinbart. Wichtig: In den AGB sollte geregelt sein, dass die Rate auch dann fällig ist, wenn „sich geringfügige Mängel bei der Leistungserbringung ergeben“. Üblich ist die Abschlagszahlung in drei Raten, weniger üblich ist die Vorkassen-Regelung, bei der der Käufer/Kunde vor Lieferung ein Drittel bezahlt und bei Lieferung den Rest. Strittig sind die Mahngebühren und Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung einer Rate. Im BGB §288 sind Regelungen genannt, die vom Kunden aber häufig so nicht anerkannt werden.
- <b>Zahlungsvereinbarung</b>
Inwieweit sich ein Neukunde (hohes Risiko) an Zahlungsvereinbarungen hält, kann über Umwege geklärt werden. Wer andere Lieferanten des Kunden kennt, kann sich telefonisch über die Zahlungsmoral schlau machen. Am besten natürlich über Lieferanten, die man ohnehin kennt, da von ihnen eher eine Auskunftsbereitschaft besteht. Auch von Vermietern bekommt man gelegentlich einen Hinweis über die pünktliche Zahlung der Miete. Eine schriftliche Vereinbarung über die Zahlungsweise soll von der Geschäftsführung des Gläubigers und vom Schuldner sowie seinem Ehepartner unterschrieben werden.
- <b>Factoring</b>
Verkauf der Forderung an eine Factoring Gesellschaft. Die Kosten liegen bei ca. 5% des Rechnungsbetrages. Konkret heißt das: Firmenchefs mit eher wenigen Rechnungen an wenige Kunden, deren Rechnungsbeträge aber relativ hoch sind, können eher günstige Konditionen aushandeln als jemand mit einer großen Menge an Rechnungen für viele Kunden. Denn der Arbeitsanfall für die Factoring Gesellschaft ist immer derselbe, unabhängig, ob sich die Rechnung auf 1 oder auf 100000 Euro beläuft.|
! Autor
Rolf Leicher ist Dipl.-Betriebswirt, Kommunikationstrainer und Fachbuchautor. In seinen 15 Jahren Praxiserfahrung im Seminarbereich arbeitete er für Unternehmen wie Würth, Höchst, Rolf Benz sowie für verschiedene Weiterbildungs-Akademien.