Die Michael Weinig AG und die Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH erklären in einer gemeinsamen Pressemitteilung, dass der Patentstreit um den powerProfiler BMB 900 einvernehmlich und gütlich beigelegt und ein Vergleich geschlossen worden sei. Dazu haben die beiden Unternehmen am 09.12.2013 eine Vergleichsvereinbarung unterschrieben. Homag erkennt die Urteile des Landgerichts Mannheim und des Bundespatentgerichts an und verzichtet auf eine Berufung. Das Weinig-Patent (DE 101 37 839) habe in Deutschland weiterhin Bestand und werde vollumfänglich anerkannt. Der für Weinig entstandene Schaden werde von Homag durch eine Vergleichszahlung ausgeglichen. Durch die geschlossene Vergleichsvereinbarung werden alle bereits an Kunden ausgelieferten Bearbeitungszentren des Typs BMB 900 powerProfiler von Ansprüchen freigestellt und können weiterhin uneingeschränkt verwendet werden. Des Weiteren sei der Maschinenbauer aus Schopfloch dazu berechtigt, eine vereinbarte Anzahl an Bearbeitungszentren mit dem Weinig-Patent bis Ende 2014 anzubieten und diese bis 2015 unter Nutzung des Patents herzustellen.Beide Unternehmen haben vereinbart, über den Inhalt der Vergleichsvereinbarung Stillschweigen zu bewahren.
Weinig und Homag