Innerhalb des Tischler- und Schreinerhandwerks ist eine „heftige, zum Teil kontrovers und mitunter auch polemisch geführte“ Diskussion entbrannt. Es geht dabei um das Produkt ClearoPAG 167, einen Volumen-Aerosol-Klebstoff der Firma ClearoPAG GmbH. Auslöser war der Kommentar von Karl Standecker „Wollen Sie Staubsaugervertreter werden?“ in der Maiausgabe der GLASWELT, in dem das Vorgehen des Verbandes thematisiert wurde. Die Stellungnahme des Sachverständigenausschusses für das nordrhein-westfälische Tischlerhandwerk lautet: „Die Firma ClearoPAG ist mit dem vorbezeichneten Produkt und einer entsprechenden Marketingkampagne offensiv am Markt aufgetreten und man konnte aufgrund der propagierten Produkteigenschaften zunächst den Eindruck gewinnen, dass dieser fälschlich als Montageschaum bezeichnete Klebstoff revolutionäre Eigenschaften besitzt [...]
Da auch der Landesfachverband [...] in diesen Zusammenhängen in die Schusslinie der Kritik geraten war, hat sich der Sachverständigenausschuss des Fachverbandes in seiner Sitzung am 30. April 2014 sehr kritisch mit den Vertretern der Fa. ClearoPAG im Allgemeinen und dem Produkt ClearoPAG 167 im Besonderen auseinandergesetzt. [...] Im Nachgang dieser brisanten Sitzung fand am 4. Juni 2014 ein Fachsymposium in Lünen statt, bei dem sich die Vertreter der Fa. ClearoPAG einem ca. 40-köpfigen Fachpublikum aus zahlreichen Sachverständigen [...] erklären mussten. [...] Beide Veranstaltungen dürften dazu beigetragen haben, das Material ClearoPAG 167 richtig einzuordnen, seine Stärken und Schwächen zu erkennen und die richtigen Einsatzbereiche festlegen zu können. [...]
Abschließend und zusammenfassend ist zu konstatieren, dass ClearoPAG 167 ein Produkt ist, das durchaus bei genau geplantem Einsatz sowie handwerklich-technisch einwandfreier Anwendung Vorteile gegenüber anderen Produkten und Montagetechniken bietet. Dennoch sind Vorsicht und Sorgfalt bei der Anwendung geboten, wie dies im Übrigen auch aus den viel diskutierten Prüfzeugnissen, fachlichen Einlassungen und nicht zuletzt den Anwendungshinweisen des Herstellers hervorgeht.“ Die ungekürzte Version dieser Stellungnahme steht auf https://www.glaswelt.de/ – geben Sie dazu einfach „Clearopag" in das Suchfeld ein.