Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. hat die Richtlinie zur „Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen“ aktualisiert (Stand 2014-05-05). Die gute Nachricht für Fensterbauer: Vorhandene Prüfergebnisse für aufliegende Beschläge, die an Fensterflügeln bis 150 kg eingesetzt werden, bleiben gültig. Erneute Prüfungen sind bis zu dieser Flügelmasse nicht erforderlich. Hier kann wie bisher die nach der europäischen Norm EN 13126-8, QM 328 oder RAL-GZ 607/3 ermittelte Dauerfunktionsfähigkeit der Beschläge auf den Einsatz in Fenstern und Fenstertüren übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der Vorgaben in der Beschlagdokumentation (insbesondere der Anwendungsdiagramme) und der Festlegungen der TBDK.
Für Flügelmassen > 150 kg haben die Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren gezeigt, dass die Ergebnisse aus Dauerfunktionsprüfungen des Beschlages nicht mehr allein durch das bisherige Verfahren auf den Einsatz in Fenstern und Fenstertüren übertragen werden können: Der Hersteller muss den Nachweis zur Bestimmung des Widerstandes seiner Fenster oder der Fenstertüren bei wiederholtem Öffnen und Schließen nach EN 1191 führen.
Es wurden die Beschreibungen zu Prüfabläufen und Annahmekriterien erweitert. Mit Blick auf eine bessere Reproduzierbarkeit werden sowohl Prüfabläufe und Probekörper als auch die Annahmekriterien detaillierter beschrieben. Die Ecklager-Prüfung wurde komplett neu entwickelt.
Bei technischer Vergleichbarkeit von aufliegenden Scheren- und Ecklagern kann aber nach wie vor bei Flügelmassen bis maximal 150 kg auf eine Prüfung des Ecklagers verzichtet werden. Die Richtlinie kann kostenlos auf der Homepage der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. heruntergeladen werden. An der Revision der Richtlinie haben mitgearbeitet: Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie, RAL-Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme, PIV Prüfinstitut Schlösser und Beschläge, ift Rosenheim, Technischer Ausschuss des VFF.