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Umsetzung der EU-Richtlinie

Hier droht eine Doppelregulierung

Was haben Duschköpfe und Fenster gemeinsam? Beide Produkte werden in den Beweggründen der anstehenden Regelungen genannt, um künftig umweltfreundlichere Konsumprodukte und generell bessere Produkte hinsichtlich des Öko- und Energieverbrauchs zu schaffen. Maxime der Europäischen Kommission (EU-KOM) ist es, ggf. schlechte Produkte durch ein Inverkehrbringungsverbot aus dem Markt zu nehmen.

Mit der Verabschiedung der Öko-Designricht­linie im Jahre 2005 hat die EU einen ersten inhalt­lichen Akzent gesetzt. Aktuell regelt die Richt­linie energiebetriebene Produkte. Dabei trifft sie zu den einzelnen Produkten selbst keine direkte Aussage. Es wird eine abstrakte Forderung erhoben, dass die Gestaltung der Produkte unter energetischen Aspekten zu erfolgen hat. Mit einer CE-Kennzeichnung soll dann der Hersteller die Übereinstimmung mit den EU-Regularien bestätigen, so die Sicht der EU-KOM.

Um Produkte konkret zu regeln, werden seitens der EU produktbezogene Studien an EU-Berater vergeben. Auf Basis dieser Untersuchungen werden dann konkrete Produktanforderungen formuliert. Die zzt. bekannten Durchführungsbestimmungen regeln die Produkte hinsichtlich der Energieeffizienz – aber auch weiterführende Aspekte (Produktion, Transport etc.) sind möglich.

Die EU-KOM sieht einen politischen Bedarf für weitere „globale Aktionen“ und hat mit der deutlichen Erweiterung des bestehenden Geltungsbereiches der EU-Richtlinie Anfang 2010 vielen Produkten den Kampf angesagt. Mit der Änderung der Ökodesign-Richtlinie werden künftig alle energieverbrauchsrelevanten Produkte hinsichtlich des Energieaspektes geregelt. Mit der Änderung der Begrifflichkeit sind auch Außenbauteile wie Fenster, Außentüren und Dämmstoffe, aber eben auch die eingangs genannten Duschköpfe betroffen.

Eine erneute Überprüfung der EU-Richtlinie steht für das Jahr 2012 an. Hier überlegt man schon jetzt, eine mögliche Ausdehnung auf die Produktionsenergie zu formulieren, sodass künftig auch nicht energieverbrauchsrelevante Produkte geregelt werden.

In Deutschland ist die EU-Richtlinie durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) 2007 umgesetzt worden und die inhaltliche Ausdehnung des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie soll nun wortgleich übernommen werden, so die Aussagen aus dem Wirtschaftsministerium. Auf einer Verbändeanhörung im August 2010 wurde klar, dass man das Gesetz zügig anpassen will. Eine mögliche Doppelregulierung sieht man seitens des Ministeriums nicht. Künftig sind insbesondere die Bauprodukte betroffen, wie der Verband Tischler Schreiner Deutschland massiv kritisiert. Diese Produkte haben technische Kennwerte, die sich in das Energiebilanzverfahren der EnEV gut einpassen, so ein Hauptargument. Jetzt produktspezifische Regelungen nachzuschieben, entspricht nicht dem energetischen Konzept. Der Verband hat sich schon bei der Erarbeitung der alten Ökodesign-Richtlinie im Jahre 2005 deutlich dafür ausgesprochen, Bauprodukte aus dem Regelungsbereich herauszunehmen. Das BMWI führte aus, dass die in den Bewegungsgründen genannten Fenster „nur ein Indikator“ seien. Ob ein Produkt geregelt würde, obläge der EU-KOM.

Fazit: Für die betroffenen Fachverbände wie Tischler Schreiner Deutschland, den Verband Fenster und Fassade, aber auch das Glaserhandwerk steht wieder Arbeit ins Haus. Will man die Fenster vor dem Regelungswahn der EU einigermaßen schützen, wird man auf europäischer Ebene agieren und die anstehende Befragung eines Consultants fachlich eng begleiten müssen. Eine Alternative zum Verfahren der Durchführungsbestimmungen wäre eine Selbstverpflichtung der Hersteller. Dies wird zurzeit bei bildgebenden Geräten, komplexen Fernsehdecodern, Werkzeugmaschinen oder bildgebenden medizinischen Geräten angewendet. Auch hier könnte ein Ansatz für die Fachverbände liegen. —

Der Autor

Ralf Spiekers, Referent für Technik, Normung und Arbeits­sicherheit, Informationsstelle für Unternehmensführung im Verband Tischler Schreiner Deutschland

spiekers@tischler.org

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