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Stundenverrechnungssatz 2009

Tariferhöhung schlägt voll durch

Das vergangene Jahr 2008 wird von den Fensterbauern unterschiedlich beurteilt. Während eine Mehrheit der Betriebe mit dem wirtschaftlichen Verlauf durchaus sehr zufrieden ist, gibt es doch viele, die nicht nur ein nicht befriedigendes, sondern sogar ein schlechtes Jahr beklagen. Auch sind die Aussichten für das laufende Frühjahr alles andere als rosig. Deshalb gilt es, die betrieblichen Kosten im Blick und im Griff zu halten. Da gerade beim Stundenverrechnungssatz viele externe Einflüsse vorliegen, heißt das, die Veränderungen und auch die Besonderheiten des neuen Jahres aufzugreifen und kalkulatorisch zu berücksichtigen. Dies geschieht an dieser Stelle – wie auch in den zurückliegenden Jahren – als Beispiel-Rechnung mit den Zahlen des Tarifvertrags des Fachverbands Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg sowie mit allgemein bekannten Zahlen- und Beispielwerten.

Wesentliche Änderungen zu 2008

In diesem Jahr gibt es sowohl durch die Lohn­erhöhung um 2,9 Prozent und einer ebenfalls deutlichen Steigerung bei den Krankenkassenbeiträgen wieder merkliche Erhöhungen. Bei den Lohnnebenkosten ist insbesondere bei der Sozialversicherung eine Reihe von Änderungen eingetreten. Während der Beitrag zur Rentenversicherung (RV) konstant bleibt, erhöht sich der Krankenkassenbeitrag (KV) durch den gesetzlich beschlossenen Gesundheitsfonds und den Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent für die meisten Versicherten sehr deutlich. Dieser einheitliche Beitragssatz wird allerdings nicht ganz paritätisch verteilt; 0,9 Prozent-Punkte davon gehen zunächst zulasten der Kassenmitglieder, also der Beschäftigten. Die verbleibenden 14,6 Prozent werden dann hälftig aufgeteilt, womit 7,3 Prozent die hier angestellte Kalkulation belasten. Im Vergleich zu den in den vergangenen Jahren hier angesetzten Beiträgen der IKK Baden-­Württemberg ist eine Erhöhung um einen ganzen Prozent-Punkt als ziemlich happig zu bezeichnen. Selbst wenn die von der Koalitionsregierung beabsichtigte Senkung des Beitrags zum Gesundheitsfonds zum 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent tatsächlich kommt, hat dies nur vernachlässigbare Auswirkungen auf den Stundenverrechnungssatz. Da kann auch die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung (AL) von 3,3 auf 2,8 Prozent nur im Ansatz einen Ausgleich für die steigenden Krankenkassenbeiträge leisten. Auch der Beitrag zur Pflegeversicherung (PV) ist – allerdings schon zur Jahresmitte 2008 – auf 1,95 Prozent erhöht worden.

Während die von den einzelnen Krankenkassen noch selbst festlegbaren Umlagen zur Lohnfortzahlung (U1) und zum Mutterschutz (U2) im ­ersten Fall gleich geblieben sind, ist für den Mutterschutz, mit den jetzt gültigen 0,12 Prozent eine zwar hohe Steigerung zu verzeichnen, die sich aber in realen Werten nicht wirklich auswirkt.

Die zunächst nur bis Ende 2008 vorgesehene Förderung einer zusätzlichen Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung bei Arbeitnehmern, bei der auch beim Arbeitgeber eine entsprechende Einsparung bei der Sozialversicherung möglich ist, wurde bis 2011 verlängert.

Insgesamt steigt der Beitrag für die Sozialver­sicherung von 38,5 Prozent in 2008 auf jetzt komplett „staatlich vorgegebene“ beachtliche 40,15 Prozent. Nur durch den Sonderbeitrag der Versicherten mit 0,9 Prozent bleibt der zur Hälfte kalkulatorisch wirksame Gesamtsozialversicherungsbeitrag mit 39,25 Prozent unter der magischen 40 Prozent-Grenze. Wenigstens signalisiert die Holz-Berufsgenossenschaft, dass sich 2009 – die endgültigen Werte stehen erst im Mai fest – eher eine leichte Senkung abzeichnet; für die Beispiel-Rechnung wurde der Satz beibehalten. Da in verschiedenen Bereichen Änderungen der Verhältnisse von einem zum anderen Betrieb vorliegen, ist es unbedingt erforderlich, der eigenen betrieblichen Kalkulation die aktuellen und betriebsspezifischen Zahlen und Verhältnisse zugrunde zu legen.

Beispiel-Rechnungen

Das beigefügte und ausgefüllte Tabellen-Schema weist in der Spalte „Beispielwerte Tarif 2009“ den ab Januar 2009 gültigen Tarif als Ecklohn in der Lohngruppe 5 des Fachverbands Glas Fenster Fassade Baden-Württembergs (12,20 Euro als Zeitlohn für eine Stunde) als Basiswert aus. Ein weiteres Beispiel wird mit dem angenommenen „Effektivlohn“ von 14,00 Euro parallel durchgerechnet. In eckigen Klammern wird angegeben, wenn sich ein Prozent-Satz im direkten Vergleich mit dem Vorjahr geändert hat.

Die sogenannten „unproduktiven Stunden“ üben einen wesentlichen Einfluss auf den Stundenverrechnungssatz aus. Es handelt sich dabei um Zeiten, die vom Unternehmer zwar auch bezahlt werden, aber aus den verschiedensten Gründen nicht direkt an den Kunden weiter berechnet werden können. Teilweise sind diese Zahlen tariflich veranlasst, teilweise von der Arbeitsweise und organisatorischen Abwicklung innerbetrieblich verursacht. Bei dem sehr gewichtigen Anteil der „Gemeinkosten-Arbeiten“ wird ein Produktivitätsfortschritt von 4 Prozent-Punkten angesetzt, was zu fast 20 mehr direkt verrechenbaren Stunden führt, die sich in der weiteren Betrachtung sehr positiv auf den Stundenverrechnungssatz auswirken. Bei den betrieblichen Gemeinkosten wurde ein der erwarteten Rezession geschuldeter Steigerungssatz von 3,5 Prozent angesetzt.

Mit den beschriebenen Vorgaben entsteht ein Stundenkostensatz von 44,27 Euro (2008: 42,66) für einen Mitarbeiter, der genau nach Tarif in der häufigen Lohngruppe 5 bezahlt wird. Unter der gleich gebliebenen Annahme von einem Aufschlag für Wagnis und Gewinn von 8 Prozent ergibt sich ein Stundensatz-Netto in Höhe von 47,81 Euro, der sich mit Mehrwertsteuer auf ein neues Brutto von 56,89 Euro (54,82) hochrechnet.

Bewertung

Die aufgezeigte Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes muss im Ergebnis mit +3,8 Prozent als bemerkenswerte Steigerung angesehen werden. Dies hängt entscheidend damit zusammen, dass der Lohntarif zum Jahresbeginn um 2,9 Prozent erhöht und zusätzlich eine Einmalzahlung (175 Euro) vereinbart wurde. Falls die von der Koalition geplante Senkung des Beitrags zum Gesundheitsfonds ab dem 1. Juli von 15,5 auf 14,9 Prozent zur Jahresmitte tatsächlich kommt, würde der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung auf dann 7,0 Prozent sinken. Der Brutto-Stundenverrechnungssatz würde dadurch lediglich um 0,14 Euro zurückgehen. Es ist zu vermuten, dass dies keinen zusätzlichen Auftrag bringt.

Einer noch deutlicheren Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes hat der Ansatz eines Produktivitätsfortschritts von 4 Prozent bei den Gemeinkosten-Arbeiten entgegengewirkt. Dieser Wert muss im einzelnen Betrieb aber auch erst realisiert werden.

Spätestens die anstehende Lohnerhöhung, aber auch längere Auftragsflauten, welche die Zahl der verrechenbaren Stunden schnell deutlich reduzieren können und diese dabei wesentlich verteuern, müssen Anlass zu neuen Überlegungen bzw. Berechnungen sein.—

Der Autor

Dipl.-Wi.-Ing. Reiner Oberacker ist Leiter der Technischen Beratung im Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, ­Karlsruhe.

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