Dichtstoffe spielen beim Neubau oder bei der Renovierung nur eine untergeordnete Rolle. Aber: Mit der EnEV und den damit verbundenen energetischen Anforderungen, steigt das allgemeine Interesse an der Fuge dann doch. Denn mit einem nicht bestandenen Blower-Door-Test bei Abnahme eines Neubaus oder einer nachträglich gemachten Wärmebildaufnahme steht der Handwerker bei fehlerhafter Fugenabdichtung plötzlich auch Jahre nach Auftragsausführung im Regress.
Um fachgerecht arbeiten zu können, muss man deshalb den Überblick bei neuen Produkten und neuen Verordnungen behalten. Dabei gilt: Die Aussagen sind manchmal verwirrend und auch auf den ersten Blick nicht so eindeutig. Fest steht: Die Aufgabe des Dichtstoffes in der Fuge ist: Abdichten!1
Und zwar bei Außenwandfugen gegen Witterungseinflüsse, bei Innenwandfugen zur Sicherung der Luftdichtheit, die im Rahmen der EnEV gefordert sind. Hierbei unterscheiden sich weder die Hochbaufuge noch die Anschlussfuge. Daher gilt fast weltweit für alle Hochbau-, Anschluss- und Bewegungsfugen auch die ISO 11600 für Dichtstoffe.
Bedingt durch die unterschiedlichen, baulichen Anforderungen gelten aber dann doch völlig unterschiedliche Regelwerke:
- Hochbaufugen sind in der DIN 18 540 geregelt.
- Anschlussfugen sind gemäß dem Stand der Technik und den anerkannten technischen Regeln des Fachs auszuführen, die im IVD Merkblatt Nr. 9 aufgeführt sind und vom Leitfaden zur Montage, herausgegeben von der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V., ergänzt werden.
Die richtige Anschlussfuge
Gemäß IVD sind dies jene Fugen zwischen einem Funktionselement und dem eigentlichem Baukörper.
Für dieses Gesamtsystem (Wand, Fuge und Fensterelement) gilt der Grundsatz „innen dichter als außen“. Dabei wird jedoch der gesamte Kon struktionsbereich betrachtet. Für den Dichtstoff alleine gilt: „Dichtstoffe müssen alle auftretenden Dehn-, Stauch- und Scherbewegungen aufnehmen. Die Außenwandfugen müssen dicht sein gegen Schlagregen und Wind. Die raumseitigen Fugen müssen luftdicht sein. Im IVD-Merkblatt Nr. 9 heißt es: „ Die Anforderungen, die sich damit an den Dichtstoff ergeben, sind für den Innen- und Außenbereich in vielen Punkten identisch. Eine wesentliche Unterscheidung liegt jedoch
- bei der unterschiedlichen thermischen Belastung. Daraus leitet sich ab, dass ein Dichtstoff auf der Außenseite mindestens 25 % zulässige Gesamtverformung (ZGV) und auf der Innenseite mind. 12,5 % ZGV* haben muss. Daraus folgt: Es können – müssen aber nicht – unterschiedliche Dichtstoffe eingesetzt werden.
- in den Anforderungen der DIN 4108 (EnEV) für die Innenwandfuge, wonach diese luftundurchlässig sein muss.
Sämtliche elastischen und plastischen Dichtstoffe erfüllen die Anforderungen der EnEV nach Luftdichtheit, wenn sie nach den technischen Erfordernissen korrekt verarbeitet wurden. Das setzt einen lückenlosen Fugenverschluss, sichere Haftung und eine Fugenbreite von mindestens 10 mm voraus. Die luftdichte Abdichtung der Gebäude ist also in erster Linie von der sorgfältigen Ausführung der Arbeiten abhängig, nicht vom eingesetzten Fugendichtstoff.1
Nach dem IVD-Merkblatt Nr. 9 und dem Leitfaden zur Montage2 (kurz „RAL“ genannt) ist neben der richtigen Wahl des Dichtstoffes besonders zu beachten:
- die richtige Dimensionierung der Fuge. Die erforderliche Fugenbreite ist in Abhängigkeit der zu erwartenden thermischen und feuchtigkeitsbedingten Maßänderung und der Eigenschaften des eingesetzten Dichtstoffes (12,5 %, 15 % oder 25 % ZGV) ausreichend zu dimensionieren – in vielen Fällen werden Anschlussfugen zu schmal angelegt. Tabellen zur richtigen Fugenberechnung sind in den meisten Produktdatenblättern der Industrie, im IVD-Merkblatt Nr. 9 oder im RAL-Leitfaden zu finden.
- der Putz muss über eine ausreichende Haftzugfestigkeit verfügen, um die Zugspannungen aus dem Dichtstoff schadfrei aufnehmen zu können. Die Haftflächen müssen sauber, trocken und fettfrei sein.
- Verwendung eines nichtsaugenden, geschlossenzelligen Hinterfüllmaterials zur Vermeidung einer Dreiflankenhaftung und Begrenzung der Fugentiefe. Das Material muss die DIN 4102 B2 erfüllen (normal entflammbar).
- Primer verbessern das Haftverhalten zwischen Dichtstoff und Untergrund. In einigen Fällen muss zur Erzielung der gewünschten und erforderlichen Haftung ein Primer verwendet werden. Eine Verarbeitung ohne den empfohlenen Primer bedeutet nicht, dass die Fuge sofort versagt. Aber das Risiko wird über die Jahre deutlich höher, denn Primer verbessern die Langzeitleistung. Der Einsatz eines Primers ersetzt jedoch nicht die Reinigung der Haftflächen.
- Nach dem Ablüften des Primers – auf eine weder zu kurze noch zu lange Ablüftezeit ist zu achten – erfolgt das Einbringen des Dichtstoffes. Auf ein blasenfreies und umlaufendes Einbringen ist zu achten. Durch das anschließende Andrücken und Glätten des Dichtstoffes wird ein guter Kontakt zu den Fugenflanken hergestellt.
- Damit keine Verfärbungen oder Unverträglichkeiten mit dem Dichtstoff auftreten, sind Glättmittel auf den Dichtstoff abzustimmen.
Gemein ist allen Fugen, dass nur die richtige Dimensionierung der Fugenbreite und -tiefe, das Vermeiden einer Drei-Flächen-Haftung, der Einsatz eines angemessenen Materials und die sorgfältige Ausführung des Verarbeiters für eine dauerhaft richtige Abdichtung sorgen.
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Viktoria Friedrich, Marktfeldmanagerin Kleb- und Dichtstoffe Sika Deutschland
(1) „Praxishandbuch Dichtstoffe“, IVD, Düsseldorf (2005)
(2) Skizze aus Leitfaden zur Montage, RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e. V. (überarbeitet: Mai 2010)
* Anmerkung: Bewegungsaufnahmeklassen werden z. Zt. der DIN EN ISO 11 600 angepasst