Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Bauschäden bei bodentiefen Elementen

Was kann nicht alles schiefgehen …

Nach der VOB Teil C, DIN 18355 Punkt 3.5.3. muss die Abdichtung zwischen Außenbauteilen „umlaufend und dauerhaft schlagregendicht” sein. Das gilt also für Tischler. Metallbauer haben es da einfacher. Nach DIN 18360 3.1.4.5. müssen die Außenwandfugen abgedichtet werden. Womit und wie ist freigestellt, solange die Abdichtung sinngemäß der DIN 18540-12 erfolgt. Den Verbraucher wird letztlich nur interessieren, ob die Fuge dicht ist oder ob hier Wasser eindringt.

In der Fachpresse wird viel geschrieben über die Luftdichtheit solcher Fugen, deren Dämmung, Dimensionierung etc. und ich habe den Eindruck, dass jeder Fenstermonteur inzwischen den „Rosenheimer Lehrsatz”: „Innen dichter als außen“ meditativ tief verinnerlicht hat. Aus meiner Sachverständigenpraxis weiß ich, dass inzwischen der Regeleinbau von Fenstern bis auf Ausnahmen funktioniert.

Die Fugenfront ist viel entspannter als z.B. vor der Einführung der Energiesparverordnung. Was aber immer wieder zu Problemen führt, ist der Einbau bodentiefer Elemente im Erdgeschoss. Hier wird anscheinend davon ausgegangen, dass nur ein Schlagregenschutz ausgeführt werden muss. Besonders „günstig“ ist es dann, wenn später noch ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht wird und der Fensterbauer sich nicht um die äußere Abdichtung kümmern muss – das kann ja dann der Maler machen …

Aber ist es denn ausreichend, außen eine Schürze mit Bauabdichtungsfolie auszubilden, herunterhängen zu lassen (Foto 1) und die Baustelle zu verlassen? Bei diesem Fall kam es danach bei Niederschlägen wiederholt zu feuchten Stellen auf der Innenseite auf der Oberfläche der Sohlplatte und dann zum Rechtsstreit.

In einem weiteren Fall, auch aus diesem Jahr, wurde immerhin das Gefahrenpotenzial erahnt und mit verschiedenen Klebebändern versucht, dem Wasser den Weg nach innen zu erschweren (­Foto 2). Nun ist es aber völlig wirklichkeitsfremd zu vermuten, dass man Wasser auf diese Weise stoppen könnte. Versucht man eine Folie auf einen völlig verschmutzen Untergrund zu kleben, bleibt der Erfolg gering. Auch dann, wenn man das rote Klebeband mit einem schwarzen Klebeband überklebt. Das Wasser kommt durch ­(Foto 3).

Da stellt sich einem schon die Frage, was mag wohl hier drunter passieren (gleiches Bauvor­haben, Foto 4). Der Estrich ist schon gegossen, an die Abklebung kommt man nicht mehr ran, leben da etwa schon Pilze?

Was offensichtlich vielen Fachbetrieben nicht bewusst ist: Baue ich bodentiefe Elemente im Erdgeschoss ein, muss ich im unteren Anschluss keine schlagregensichere Abdichtung ausführen, sondern eine Abdichtung nach DIN 18195-4:2000-8 und DIN 18195-9:2010-05 gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser. Gibt es auf der Gegenseite nur den „unwissenden” Bauherrn als Auftraggeber, der sich die Kosten für einen Architekten gespart hat, bin ich als Fachunternehmer schlimmstenfalls auch noch verantwortlich für die Planung und Ausführung einer geregelten Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers. Es muss also auf der Innenseite mit einer sicher aufgeklebten Bauabdichtungsfolie das Eindringen von Feuchtigkeit verhindert werden.

Auf der Innenseite deshalb, weil dann die Folie nicht durch Wasser hinterwandert werden kann, dass in oder an der senkrechten Baukörperfuge herunterläuft. Zudem ist das Aufkleben auf der Innenseite einfacher und man muss sich keine Gedanken darüber machen wie fachgerecht an die Perimeterabdichtung, den Putzuntergrund usw. angeschlossen wird.

Auch ist bei jeder Art von Elementkopplung nicht sicher auszuschließen, dass Wasser in der Kopplungsfuge herunterläuft und so hinter eine außen aufgeklebte Abdichtung gelangt. Solche Probleme gibt es auch beim Einbau boden­tie­fer Elemente, angrenzend an Terrassen in Obergeschossen und Balkonen. Je nach Ausbildung der Abdichtung unterhalb des Außenestrichs besteht ein verschärftes Abdichtungsproblem, erforderlich wird nun eine „Abdichtung an aufgehenden Bauteilfugen”.

Im Renovierungsmarkt kann dann der Austausch einer Balkontür zur „Wundertüte“ werden. Stellt der Monteur fest, dass die Abdichtungsebene unterhalb des Balkonestrichs nur aus einer unzureichenden Plastikfolie besteht, die durch den Ausbau des alten Rahmens unwiederbringlich zerstört ist, kann er nicht einfach mit einem Blechstreifen das Elend zudecken (Foto 5). Als Folge dringt Wasser ein und die Folgeschäden (und erst die Kosten) sind immens (Foto 6). —

Der Autor

Peter Struhlik (55) ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fenster, Türen, Fassaden und Wintergärten mit Büros in Minden und Kassel. Tel (05 71) 6 48 11 88

https://peter-struhlik.de/

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ Glaswelt E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus GW: Sonderhefte (PDF)
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen