Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen. Damit ein Inkrafttreten der neuen EnEV ab dem 1. Januar 2009 möglich wird, muss der Bundesrat noch zustimmen.
In der EnEV 2009 werden die Anforderungen an den Neubau und den Gebäudebestand in einem ersten Schritt verschärft. Wie das Bundeskabinett im August 2007 in Meseberg beschlossen hat, soll es eine weitere Verschärfung im Jahr 2012 geben.
Der Referentenentwurf der EnEV 2009 gibt gegenüber der EnEV 2007 folgende wesentliche Änderungen vor:
- Erhöhung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent.
- Erhöhung der energetischen Anforderungen an die Gebäudehülle bei wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent.
- Einführung des Referenzgebäudeverfahrens auch für Wohngebäude (gilt bisher für Nichtwohngebäude).
- Nutzung eines neuen Bilanzierungsverfahrens nach DIN V 18599 auch für Wohngebäude.
- Die Nachrüstverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden werden auch auf selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser übertragen.
- Überprüfung der Einhaltung der Nachrüstverpflichtungen und der Vorgaben für die Anlagentechnik nach EnEV durch die Bezirksschornsteinfegermeister.
- Einführung einer Unternehmererklärung über nach EnEV durchgeführte Maßnahmen.
- Regelungen zur Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen.
- Erweiterung der Qualifikationsanforderungen an Energieausweisaussteller.
Die GLASWELT hat den EnEV-Entwurf Ausgabe 2009 in ihren Downloadbereich (https://www.glaswelt.de/ > Services > Downloads) zum freien Herunterladen bereitgestellt. Zum ganz schnellen Finden können Sie auch den Webcode Nr. 669 in das Suchfeld auf der Startseite eintragen.