Unter anderem solle eine Austauschverpflichtung für Fenster mit veralteten Einfachverglasungen in die Energieeinsparverordnung aufgenommen werden, fordern die Branchenverbände VFF und BF in einem Schreiben an die zuständigen Stellen.
Der Verband der Fenster und Fassadenhersteller e.V. und der Bundesverband Flachglas e.V. nehmen in dem gemeinsamen Schreiben zur Neuregelung der EnEV ab 1. Januar 2009 Stellung. Die darin vorgesehene 30-prozentige Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neubauten wird ausdrücklich begrüßt. „Unsere Branche ist für die anspruchsvolle Verschärfung gerüstet“, erklärte Frank Koos vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller. „Die Produkte für den geforderten Standard sind schon auf dem Markt.
In Einzelheiten sollte die aktuelle Fassung allerdings noch nachgebessert werden.
Neue Gebäude müssen sich gemäß EnEV-Entwurf im Jahresprimärenergiebedarf an Referenzgebäuden orientieren, die durch die Verordnung definiert werden. Die Verbände fürchten, dass zu enge Vorgaben künftig den Bau von Hochhäusern mit Glasfassaden erschweren könnten. Zudem verhindere diese Regelung Möglichkeiten der nachhaltigen Gebäudekühlung, beispielsweise zur Vermeidung sommerlicher Überhitzung. Die beiden Verbände empfehlen deshalb, den Referenzfall zu überdenken. Andernfalls würden sinnvolle Spielräume in der Architekturplanung verhindert.
Die weiteren Änderungsvorschläge betreffen Details der Anforderungen und Berechnungsverfahren: So wird für Wohngebäude sowohl ein ausführliches als auch ein vereinfachtes Verfahren gefordert.
Das Schreiben ist außer an das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, auch an die Vertreter der Bundesländer Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gerichtet. Die Bundesländer müssen dem Kabinettsbeschluss im Bundesrat noch zustimmen, bevor die Verordnung zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.
Mit dem Schreiben wird auch auf drei wichtige Punkte hingewiesen, die bei der geplanten EnEV-Novellierung im Jahr 2012 berücksichtigt werden sollten:
- Es wird ausdrücklich die Rücknahme der geplanten 30-prozentigen Reduktion des Sonneneintragskoeffizienten für den Nachweis des „Sommerlichen Wärmeschutzes“ begrüßt.
- Die Verbände weisen darauf hin, dass die erneute Vorgabe von Höchstwerten für den spezifischen Transmissionswärme-Transferko-effizienten H´T in Anlage 1 für den Neubau von Wohngebäuden einen Rückschritt bedeutet. Da der Einfluss solarer Gewinne bei H´T nicht berücksichtigt wird, führen größere Verglasungsanteile zu einer Verschärfung der Anforderung, die aufgrund der gleichzeitig höheren UW-Werte nicht mehr erfüllt werden kann.
- Dazu fordern die Verbände eine Austauschverpflichtung für Fenster mit veralteten Einfachverglasungen bei Mieterwechsel oder Veräußerung in die Verordnung aufzunehmen. Sie stellen mit circa 30 Mio. installierten Fenstereinheiten ein großes Potenzial für die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes dar.
Die gesamte Erläuterung zum Schreiben der Verbände finden sie auf der Internetseite des VFF.