Die kürzlich verschärften KfW-Förderbedingungen machen in der Regel den Einsatz von 3-fach-Wärmedämmglas erforderlich. Der VFF habe dieser Entwicklung Rechnung getragen und das Merkblatt ES.01 „Die richtigen U-Werte von Fenstern, Fassaden und Haustüren“ der neuen Situation angepasst. Das Merkblatt sei unverzichtbares Hilfsmittel, um die korrekte Bestimmung der U-Werte in Übereinstimmung mit den aktuellen Normen durchzuführen, so der VFF. In der neuen Ausgabe sind ergänzende Erläuterungen zur Deklaration der Konformität im Rahmen der CE-Kennzeichnung gemacht. Deklarierte Nennwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) sind in der Regel mit der Standardgröße (für Fenster 1,23 m x 1,48 m) zu bestimmen. Objektbezogen kann aber auch eine größenabhängige Berechnung des UW-Wertes für Fenster erfolgen. Diese Werte werden auch im CE-Zeichen unter Angabe des entsprechenden Objekts beim Verwendungszweck angegeben.
Für Klarstellung sorgt das Merkblatt dem Vorgehen bei Türen. Der Türhersteller errechnet den UD-Wert mit der Standardgröße und nutzt dabei Up,ges vom Füllungshersteller für das Türblatt, der an tatsächlichen Größen und Flächenverhältnissen der zahlreichen Teilflächen berechnet wird.
Das Merkblatt hat einen Umfang von 19 Seiten. Es ist gegen eine Gebühr von 9,50 Euro zzgl. Versand im Online-Shop des VFF zu bestellen. Verbandsmitglieder erhalten ein Exemplar kostenlos. https://window.de/