Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Verträge auf Probleme überprüfen!

Achtung VOB

Bislang konnten Unternehmen die VOB/B im Ganzen mit Ihren Kunden vereinbaren. Abweichungen waren nur hinsichtlich der Gewährleistungsdauer zulässig. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.07.2008, VII ZR 55/07, entschieden, dass bei der Vereinbarung der VOB/B gegenüber den Verbrauchern auch einzelne Klauseln am Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft werden.

Die Vereinbarung der VOB/B gegenüber den Endkunden ist deshalb juristisch langfristig mit großen Risiken verbunden. Dies sollte Anlass sein, eigene Verträge auf vermeidbare Probleme hin zu überprüfen.

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ Glaswelt E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus GW: Sonderhefte (PDF)
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen

Tags