„Nach langen Verhandlungen mit unserem Sozialpartner, der IG Metall und dem Bundeswirtschaftsministerium als Verordnungsgeber, haben wir es nun endlich geschafft“, verkündet Alfred Jacobi, Vizepräsident des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH) mit Schwerpunkt Berufsbildung. Künftig wird im praktischen Prüfungsteil z. B. nicht mehr eine Meisterprüfungsarbeit verlangt, sondern ein komplexes Meisterprüfungsprojekt. Dieses muss einem Kundenauftrag entsprechen und ein Umsetzungskonzept beinhalten. Ein Fachgespräch gehört ebenfalls dazu. Der BHKH rechnet damit, dass die Verordnung wie vorgesehen am 1. Juli 2008 in Kraft treten kann.
Tischler- und Schreinerhandwerk