Die Systembeschreibung für verklebte Verglasungen in PVC-Rahmenkonstruktionen ist jetzt vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung anerkannt worden. Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Systembeschreibung verklebter Verglasungen in PVC-Rahmenkonstruktionen für Fenster und Türen, die aus Kunststoff-Fensterprofilen und zugehörigen Dichtungen entsprechend den Abschnitten I und II der RAL-GZ 716/1 als Bestandteil eines gütegesicherten Kunststoff-Fenstersystems hergestellt sind, wenn ihre Rahmen mit der Verglasung verklebt sind und sie in Außen- und Innenwänden von Gebäuden mit einer Neigung bis zu maximal 10° von der Vertikalen eingesetzt werden, sowie für werksseitig ausgeführte Festverglasungen, für nach diesen Güte- und Prüfbestimmungen zugelassene 1- und 2-Komponenten-Klebstoffe und Klebebänder (nachstehend als Klebesysteme bezeichnet), für eingeklebte Füllungen (i.F. Verglasungen genannt), die für die Kunststoff-Fenster und -Türen aussteifende und mittragende Funktionen übernehmen. Diese müssen aus einer Isolierverglasung mit mindestens zwei Scheiben bestehen. Anstelle der Verglasung können auch Füllungen aus anderen Werkstoffen eingesetzt werden, wenn diese nachgewiesen statisch wirksam sind, für die Systembeschreibung, die die einwandfreie Herstellung von verklebten Verglasungen in PVC-Rahmenkonstruktionen beschreibt.
RAL Gütesicherung erweitert