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ift Rosenheim

Wenn es eng wird, darf nicht‘s klemmen!

Eine Notausgangs- bzw. Paniktür ist der umgangssprachliche Ausdruck für Türen in Flucht- oder Rettungswegen. Bei der Planung müssen Einflüsse aus der „individuellen“ Einbausituation berücksichtigt werden. Das ift empfiehlt Planern, Architekten und Behörden Notausgangs- bzw. Paniktüren nach Produktnormen, beispielsweise der EN 14351-1, auszuschreiben. Das ift Rosenheim hat dazu die info TU-06/1 veröffentlicht, welche die Frage beantwortet, auf welcher Grundlage Notausgangstüren bzw. Paniktüren funktionieren müssen und welche Rolle einzelne Teile wie Türblatt, Zarge und Beschläge sowie der Einfluss der Montage in Flucht- und Rettungswegen spielen. Ebenso werden geltende Anforderungen, Normen beschrieben und was bereits bei der Planung berücksichtigt werden muss.

Die Empfehlung, Notausgangs- bzw. Paniktüren nach Produktnormen auszuschreiben, liegt darin begründet, dass die Fluchttüren den besonderen Sicherheitsanforderungen gerecht werden müssen, die der Planer definieren muss.

Aktuell hat das ift auch ein Messgerät entwickelt, mit der bei Fluchttüren die sogenannte „Fähigkeit zur Freigabe“ gemessen und bescheinigt werden kann. Diese Bescheinigung ist neben der Funktionstauglichkeit der montierten Tür eine wichtige Voraussetzung für ordnungsgemäße, mängelfreie Bauabnahme und eine Absicherung bei Haftungsfragen. Die Info TU-06/1 lässt sich einfach im Downloadbereich der ­GLASWELT herunterladen: http://www.glaswelt.de/downloads

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