Ende November 2010 fand in Rosenheim die Sitzung der Sektorgruppe SG06 (Zusammenschluss der notifizierten Stellen) zum Erfahrungsaustausch statt. Hauptziel: Einheitliche Vorgehensweisen bei der Auslegung und Umsetzung von Prüfnormen festzulegen. Beschlossen wurde diesmal u.a., dass gemäß EN 14351-1 Fenstertüren den Fenstern zuzuordnen sind.
Zum Ergebnis der Tagung meinte Ulrich Sieberath (Vorsitzender der SG06 und Leiter des ift Rosenheim): „Dies ist ein weiterer wichtiger Punkt auf dem Weg zu einer einheitlichen Fensterprüfung in Europa.“ Die Aufgabe der SG06 besteht in der Koordinierung der Arbeiten der notifizierten Stellen für Fenster, Türen, Tore und Baubeschläge. Der Erfahrungsaustausch zwischen den Prüfstellen stellt sicher, dass alle Beteiligten über das gleiche Verständnis bei der Auslegung der Regelwerke verfügen. Normen lassen vielfach Interpretationsspielräume zu, die in Positionspapieren der Sektorgruppen konkretisiert werden. Diese Papiere regeln dann technische Sachverhalte im Detail.
Zudem begleitet die SG06 die Umsetzung der neuen Bauproduktenverordnung sowie die daraus resultierenden Vorgaben für die notifizierten Stellen wie Inhalte der werkseigenen Produktionskontrolle, Aufgaben und Verantwortungen im Rahmen der Erstprüfung.
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt der diesjährigen Sitzung lag in der Definition des Begriffes „Fenstertür“ in Zusammenhang mit der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten gemäß Tabelle E.1 oder E.2 in EN 14351-1. Es wurde beschlossen, dass Fenstertüren (HS – Hebe-Schiebetüren und PSK – Parallel-Schiebe-Kipp-Türen) den Fenstern zuzuordnen sind. Dadurch werden beispielsweise bei der Dauerfunktionsprüfung kleinere Zyklen als bei Türen gefahren. Dies spiegele den realen Anwendungsfall meist besser wider.