Mitte April hat das Fachgremium zur Holzartenliste beschlossen, das nach dem Belmadur-Verfahren modifizierte Holzprodukt „Belmadur Kiefer“ in das Merkblatt HO.06-4 (Holzarten für den Fensterbau – Teil 4: modifizierte Hölzer) des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller aufzunehmen. Das modifizierte Holzprodukt ist daher ab sofort zur Herstellung maßhaltiger Bauteile (Fenster, Außentüren) zugelassen. Diese Zulassung gilt vorläufig bis zum 31.12.2009, teilt der Koordinator des Fachgremiums zur Holzartenliste Eike Geehrts mit.
Belmadur