Mund: Ein Sachverständiger wurde kürzlich von einem Kunden zur Klärung eines spektakulären Falles angerufen: Dieser habe ein Problem mit den neuen Fenstern – es zog gewaltig, denn die Scheiben fehlten, weil der Fensterbauer sie nach dem Einbau wieder mitgenommen hatte.
Rehberger: Und warum hat der Fensterbauer alle Scheiben ausgebaut und wieder mitgenommen?
Mund: Die kurzfristige Glasentnahme begründete der Fensterbauer mit dem Vorwand, dass das Glas mangelhaft wäre und diese jetzt ausgetauscht werden müssten – freilich eine nicht ganz aufrichtige Erklärung. Später dann räumte er ein, dass es doch eher an der Zahlungsmoral des Kunden gelegen habe und nicht an der Glasqualität. Auch eine, fast amüsante Methode sein gutes Geld beim Auftragnehmer einzutreiben, oder?
Rehberger: Wir mögen vielleicht darüber schmunzeln, aber amüsant ist das für die Beteiligten bestimmt nicht. Der Bauherr sitzt im Kalten. Und für den Fensterbauer bedeutet das eine erheblichen Aufwand. Darüber hinaus kann ein solches Vorgehen für den Handwerker massive rechtliche Konsequenzen bedeuten.
Mund: Amüsant ist es aber auch nicht, wenn rechtschaffende Handwerker um ihren gerechten Lohn gebracht werden. Der Ärger darum war sicher so groß, dass man den erheblichen Mehraufwand gerne in Kauf genommen hat. Mit welchen rechtlichen Problemen muss man denn rechnen, wenn man zu solchen unorthodoxen Methoden greift?
Rehberger: Das habe ich einen Anwalt auch gefragt. Der meinte, wenn man ein Bauelement, das (fest) mit dem Bauwerk verbunden ist, wieder ausbaut, sei das ein Diebstahl. Es reiche dabei schon, wenn eine Schraube dazu ausgedreht werden muss. Und dann spiele es auch keine Rolle, ob die Handwerkerrechnung bereits bezahlt worden ist oder noch nicht. Einem Bekannten aus der Sonnenschutzbranche ist etwas Ähnliches passiert. Auch hier war die Rechnung nicht bezahlt worden. Er und sein Team hatten bei Kunden dann begonnen, bereits montierte Markisen wieder abschrauben. Sie waren noch nicht weit gekommen, da stand die Polizei auf dem Hof und alle Monteure erhielten eine Anzeige.
Mund: Der Ärger über säumige Kunden ist verständlich – aber solche Maßnahmen können dann doch recht teuer und unangenehm werden und sind somit nicht zur Nachahmung zu empfehlen. Vielmehr sollte man sich als Auftragnehmer dann doch auf die eigenen rechtlichen Möglichkeiten besinnen – und gleichzeitig Abschlagszahlungen vereinbaren, die einen größeren finanziellen Schaden eingrenzen können.
Rehberger: Interessant wäre es jetzt noch zu wissen, ob der Kunde vom Anfang immer noch im Kalten sitzt, weil der Handwerker hinter schwedische Gardinen musste. Aber das werden wir jetzt wohl nicht mehr erfahren. Ihnen viel Spaß mit der neuen GLASWELT.