Mund: Der vielfach beklagte langweilige Wahlkampf 2013 könnte jetzt durch ein innenpolitisches Thema wieder etwas an Fahrt gewinnen: Die Kosten für die Energiewende und die energetische Gebäudesanierung. Immerhin hat jetzt die (unabhängige) TU Darmstadt eine Studie zur Wohnungsbestandssanierung veröffentlicht. Darin kommt man zum Ergebnis, dass die Kosten dafür „sozialen Sprengstoff“ beinhalten, da diese für weite Teile der Bevölkerung unbezahlbar werden könnten. Die (halbstaatliche) dena weist diese Ergebnisse natürlich prompt zurück, die Sanierung könne vielfach warmmietenneutral durchgeführt werden. Das ist aber wohl nur zu schaffen, wenn die Politik auch entsprechende Weichenstellungen vornimmt.
Rehberger: Die Regierung will den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2050 um 80 Prozent senken. Laut Studie der Uni Darmstadt beliefen sich die Kosten für die energetische Gebäudesanierung bis dahin auf bis zu 2,1 Billionen Euro. Dies könne bei Einfamilienhäusern monatlich zwischen 140 und 260 Euro Mehrkosten für die Nutzer bedeuten; bei der Wohnungsmiete in Mehrfamilienhäusern zwischen 100 bis 140 Euro liegen. Gerade in Ballungszentren würde das die Wohnraumsituation drastisch verschärfen. Bei der Studie finde ich schwierig, dass die Autoren bei den Aufwendungen nicht sauber trennen, zwischen den Kosten für die energetischen Sanierungsmaßnahmen und Modernisierungs- und Instandhaltungskosten.
Mund: Um jetzt nicht zu sehr ins Detail zu gehen: Klar ist doch, auch die Energie zum Heizen wird teurer. Und somit ist doch auch logisch, dass der Mieter entweder mehr Geld für die Heizungsrechnung berappen oder seine anteiligen Kosten an der energetischen Gebäudesanierung tragen muss. Aber wie will diese oder eine andere Bundesregierung die Energiewende im Sanierungsfall wirkungsvoll herbeiführen? Im Gedächtnis ist mir noch das gefühlt jahrzehntelange Gerede um die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Das Resümee: Außer Spesen nichts gewesen. Welche Ideen sind sonst noch auf dem Tisch? Einfach zu sagen, „wir wollen für die Ziele der Energiewende die Sanierungsrate auf zwei Prozent erhöhen“ – da hat es sich die Politik wohl etwas zu leicht gemacht.
rehberger: Die Wohnungsbauförderung des Staates zum Ende des letzten Jahrhunderts war ein Erfolgsmodell und gründete auf drei Säulen: Sozialer Wohnungsbau, Degressive AfA für vermietete Wohnungen (AfA = Absetzung für Abnutzung) und die Eigenheimförderung. In den letzten acht Jahren sanken nach Prof. Dr. Volker Eichener, Bochum, die Wohnbaufördermittel beim Bund um 63 %, bei den Ländern um 79 %. Hier ist Vater Staat in der Verantwortung und muss erneut investieren, z.B. wieder Sozialwohnungen errichten, die lineare AfA von 2 auf 4 Prozentpunkte verdoppeln und die steuerliche Förderung von Wohngebäuden auf Nichtwohngebäude ausdehnen. Solche Schritte mit energetischen Maßnahmen zu koppeln hätte positive Effekte auf die Sanierungsrate und den Energieverbrauch unseres Landes.
Mund: Vielleicht klappt es nach der Wahl auch endlich mit der Umsetzung der EnEV-Neuauflage. Denn eines ist doch das größte Hemmnis, wenn es um den Sanierungswillen der Immobilienbesitzer geht: Die Ungewissheit über wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen. Lippenbekenntnisse sollten nach der Wahl der Vergangenheit angehören. Ihnen aber jetzt viel Spaß mit der Septemberausgabe inklusive dem Titelthema Gebäudesanierung und einen angenehmen Gang zur Wahlurne am 22. September.