Mund: Die unproduktiven Minuten und Stunden eines Fensterbauers werden nicht weniger: Nachdem man sich mehr oder weniger ausgiebig mit der BPVO, dem Sepa-Zahlungsverkehr und vielleicht noch mit dem Holzhandels-Sicherungsgesetz auseinandergesetzt hat, gilt es jetzt gerade bei der Montage ein besonderes Auge auf die aktuelle Entwicklung zu werfen. Und ich meine damit die Auswirkungen durch die Neuauflage des „Gebetbuches“ der Branche: den „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren“ (LzM).
Rehberger: Das hört sich ja nicht gerade nach Arbeitserleichterung an, oder? Mal unter uns: Dient der Montageleitfaden nicht eigentlich dazu, den Fensterbauern und Monteuren den Einbau auf der Baustelle zu erleichtern? Sollen damit nicht Zweifel ausgeräumt und Unklarheiten beseitigt werden?
Mund: Ich denke, der LzM hatte noch nie die Absicht, den Einbau zu erleichtern. Aber sicher war und ist der auf veritable 300 Seiten angewachsene Leitfaden das fachliche Fundament schlechthin, wenn es darum geht, „die Situation am Baukörper ganzheitlich zu betrachten, zu analysieren und nach den anerkannten Regeln der Technik zu entscheiden“ – wie es VFF-Präsident Bernhard Helbing einmal formuliert hat. Ganz klar: Baustellentauglich ist das Machwerk damit natürlich nicht. Zudem hat der LzM aktuell leider keine Unklarheiten in der Befestigungsfrage beseitigt: Da wird zwischen Standard- und Sonderfall unterschieden, aber bei der Nachweisfrage gibt es doch keine exakten Abgrenzungen. Und letztlich heißt es, dass man sich entweder auf seine Erfahrungen berufen kann – oder im Zweifel dann mal nachrechnen soll. Bei diesen Formulierungen freuen sich doch schon die Juristen und Sachverständigen.
Rehberger: Ja, was machen denn jetzt die Monteure damit, müssen sie sich zwangsläufig dem Korsett des neuen Leitfadens unterwerfen, auch wenn in der Praxis vor Ort ihr gesunder Menschenverstand etwas anderes sagt? Und Du sprichst noch die Gerichte an: Welchen Stellenwert hat wohl künftig die jahrelange Erfahrung von Monteuren bei rechtlichen Auseinandersetzungen? Wird diese höher oder geringer eingeschätzt werden, als das „theoretische“ Regelwerk?
Mund: Entscheidend ist nicht, was richtiger ist – der LzM oder der gesunde Menschenverstand. Da ist man mit dem Leitfaden wohl immer auf der sicheren Seite. Entscheidend ist vielmehr, dass mittlerweile auch der kompetente Fenstermonteur sich nicht mehr nur auf seine Erfahrungswerte verlassen darf, sondern gezwungen wird, Nachweise zu erbringen. Das erfordert Zeit und verursacht Planungskosten. Was die Gefahr einer gerichtlichen Auseinandersetzung angeht, hat ein Produktmanager eines großen deutschen Beschlaghauses kürzlich in einem Seminar eine deutliche Empfehlung abgegeben: Man solle sich doch bei der Angebotsabgabe explizit auf die Vorgängerversion (Ausgabe 2010) des Montageleitfadens berufen. Außerdem zählt die aktuelle Version ja auch (noch) nicht zu den anerkannten Regeln der Technik, wie VFF-Jurist Prof. Niemöller bereits kundtat.
Rehberger: Spannendes rund um den Fenstereinbau und Details zum neuen Montageleitfaden finden Sie ab Seite 34. Wir wünschen Ihnen noch heiße Sommertage und viel Spaß mit der neuen GLASWELT.