Kein Grund zur Panik - aber ein Grund zum Handeln
Schon heute müssen Firmen auf datenschutzrechtliche Vorgaben achten und diese bei ihren betrieblichen Abläufen berücksichtigen, um Datenschutzverstöße zu verhindern. Durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ergeben sich Neuerungen bei den Vorgaben und Anforderungen des Datenschutzes.
Unternehmen sollten deshalb ihre bisherige Datenschutzpraxis überprüfen. Und: Planen und setzen Sie die aufgrund der neuen Verordnung erforderlichen Umstellungen rechtzeitig um!
Was bringt die Datenschutz-Grundverordnung?
Bisher ergeben sich die datenschutzrechtlichen Vorgaben für Unternehmen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und aus weiteren speziellen Gesetzen wie dem Telemediengesetz (TMG). Das BDSG wird weitgehend durch die Datenschutz-Grundverordnung ersetzt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle bisherigen Vorgaben hinfällig sind. Wesentliche Bestandteile des aktuellen Datenschutzrechts bleiben erhalten - zum Beispiel der Grundsatz, dass jede Datennutzung verboten ist, sofern es nicht einen "gesetzlichen Erlaubnistatbestand" dafür gibt.
Beispiele für Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind z.B. Änderungen bei den Begriffsdefinitionen, Neuerungen beim Thema der Einwilligung im Datenschutzrecht, Erweiterungen der Informations- und Auskunftspflichten sowie der Löschungspflicht.
Das müssen Handwerksbetriebe ab Mai 2018 vorweisen
Nach der DSGVO müssen auch Einzelunternehmer ab Mai 2018 neue Vorgaben einhalten, wenn sie Bußgelder vermeiden wollen – gerade beim Einsatz digitaler Anwendungen. Praktische Checklisten für Handwerksbetriebe mit speziellem Zuschnitt auf verschiedene Gewerke bietet das Bayrische Landesamt für Datenaufsicht an: Handreichungen für kleine Unternehmen
Auch die HWK Stuttgart hat in 6 Schritten aufgezeigt, wie man auf der sicheren Seite ist: https://www.hwk-stuttgart.de/dsgvo#sechs-schritte
Dort sind auch wichtige Dokumente, Leitfaden und Merkblätter hinterlegt!
Die GLASWELT hat über das Thema im Februar ausführlich berichtet - hier geht es zu diesem Beitrag von Harald Hochstaffl (ehem. Geschäftsführer des Softwareanbieters 3E in Österreich)