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BG BAU gibt Tipps, wenn es zu einem Unfall gekommen ist

Arbeitsunfall: Leistungen erhält, wer richtig handelt

Alle acht Minuten passiert in Deutschland ein schwerer Arbeitsunfall. Wer nach einem Unfall richtig handelt, ist durch die BG BAU abgesichert, betont die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Nicht mehr der Unternehmer haftet bei einem Unfall, sondern die BG BAU übernimmt die Haftung. Im Gegenzug müssen alle Unternehmen der Bauwirtschaft bei der BG BAU versichert sein, betont die Berufsgenossenschaft. Nach einem Unfall sollte der Verletzte sofort zu einem sogenannten „Durchgangsarzt“ gebracht werden. Diese ausgewählten Ärzte haben besondere Qualifikationen für die Behandlung von Unfällen erlangt. Ist ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig, muss der Chef eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft geben. Dies geht bei der BG BAU auch online, sobald sich der Unternehmer hierfür hat freischalten lassen. Bei tödlichen Verletzungen oder wenn mehr als drei Beschäftigte bei einem Unfall verletzt sind, muss dies sofort der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Gleich nach der Information über den Unfall, kümmert sich die Berufsgenossenschaft um die Folgen. Sie sorgt für die medizinische Heilbehandlung und trägt die Kosten. Neun berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken in ganz Deutschland „bieten Behandlungsmöglichkeiten auf höchstem medizinischem Niveau“, erklärt die BG BAU. Sechs Wochen lang bekommt der Betroffene Entgeltfortzahlung. Danach erhält er Verletztengeld, das entspricht in etwa dem üblichen Krankengeld. Trotz bester Behandlung bleiben die Folgen eines Unfalles manchmal beträchtlich. Ist eine Rückkehr in den alten Beruf nicht mehr möglich, hilft die Berufsgenossenschaft mit einer Umschulung. Selbst den behindertengerechten Umbau der Wohnung übernimmt die Berufsgenossenschaft in bestimmten Fällen. Bei erheblichen Unfallfolgen zahlt die Berufsgenossenschaft zudem eine Rente.

Weitere Informationen gibt´s unter https://www.bgbau.de/ oder info@bgbau.de

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