Mit Erscheinen der VOB Ausgabe 2006 wird die Ausführung luftdichter Fensterfugen auch in der Renovierung zum Regelfall. Fensterfugen müssen raumseitig luftdicht und außenseitig schlagregendicht ausgeführt werden. Derzeit gilt zwar noch, dass die innere Abdichtung als „Besondere Leistung“ separat ausgeschrieben werden muss, aber die Ausführung ist zwingend vorgeschrieben. Die innere Abdichtung wird im Regelfall vom Fensterbauer geschuldet. Weil beim Fensteraustausch meistens nicht neu verputzt wird, können Neubausysteme wie Folienabdichtungen nicht verwendet werden. Derzeit auf dem Markt angebotene Deckleistensysteme seien nur für die optische Fugenabdeckung geeignet. Die luftdichte Fugenabdichtung müsse zusätzlich angebracht werden. Mit der Renovierungsdichtleiste „SA-Plus“ von Bewa-plast gibt es ein ift-geprüftes System, das beides gleichzeitig erfüllt, wodurch ein Arbeitsschritt entfällt und somit sowohl Zeit als auch Material eingespart werden könne. Dieses zum Patent angemeldete Abdichtungssystem ist laut Bewa-plast eine der wenigen Möglichkeiten die Abdichtung in der Renovierung ohne Putzarbeiten auszuführen.
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