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Prüfen, Überwachen, Zertifizieren (Teil 4)

Intakt muss die Glaskante sein!

_ Fassaden mit punktförmig gestützten Verglasungen müssen vielfältige baurechtliche Forderungen erfüllen. In den vielen Fällen ist dabei der Einsatz von heißgelagertem Einscheibensicherheitsglas (ESG-H) gefordert sowie dessen Überwachung.

Sowohl in der DIN 18008 als auch den bislang gültigen Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) ist festgelegt, dass bei Vertikalverglasungen aus monolithischem Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder einer monolithischen ESG-Scheibe als Teil einer Mehrscheiben-Isolierverglasung (MIG) über 4 m Einbauhöhe ausschließlich ESG-H verwendet werden darf.

Punktförmig gestützte Gläser aus monolithischem ESG sind in der Bemessungsnorm DIN 18008 nicht erlaubt.

Ziel dieser Forderungen ist es, ein besseres Sicherheitsniveau für Vertikalverglasungen ab 4 m Einbauhöhe zu erreichen, da die Gefahr von Spontanbruch durch Nickel-Sulfid-Einschlüsse (NiSx) durch den bei ESG-H durchgeführten Heißlagerungstest signifikant reduziert wird.

Die Bauregelliste (BRL) Teil A1 stellt für den Einbau von ESG-H jedoch verschärfte Anforderungen gegenüber Kantenbeschädigungen als für ESG. Bei ESG-H sind Schädigungen der Glaskante bis zu einer Tiefe von maximal 5 % der Scheibendicke zulässig, während bei thermisch vorgespannten Gläsern nach DIN 18008-1 bis zu 15 % Schädigungstiefe erlaubt sind.

Was bedeutet Einbauüberwachung?

Im Zuge der Einbaupflicht von ESG-H für vertikale Gläser ab 4 m wird als weiteres Mittel zur Anhebung des Sicherheitsniveaus ab 8 m Höhe eine Qualitätsüberwachung des Einbaus gefordert.

Die ins Baurecht der Bundesländer überführte Muster-Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (MÜTVO) fordert die Einbauüberwachung der Baumaßnahme für punktförmig gestützte, hinterlüftete Wandbekleidungen über 8 m Höhe durch eine vom DIBt akkreditierte Überwachungsstelle, die im Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach Landesbaurecht aufgelistet sind.

Bei punktgestützten, hinterlüfteten Wandbekleidungen aus ESG-H wird die Einbauüberwachung in der Regel durch die oberste Bauaufsicht bei der Erteilung der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) der Punkthalterhersteller vorgeschrieben. Aufgabe des Fassadenbauers ist es, die hierfür vom DIBt anerkannte Überwachungsstelle zu beauftragen.

Bei der Kontrolle sind die wesentlichen Konstruktionsunterlagen der Überwachungsstelle vorzulegen. Dazu zählen die Glasstatik, die Glaspositionen, die erteilte ZiE oder das abZ der verwendeten Punkthaltersysteme, die Lage und Art der Lager, der Prüfbescheid des Prüfingenieurs etc.

Der verantwortliche Bauleiter muss eine Montageanleitung für das jeweilige Bauvorhaben anfertigen, die alle Schritte für die Herstellung der Glasfassade enthält.

Die Einbauüberwachung beinhaltet in der Regel mehrere Überwachungstermine. Alle wesentlichen Montageschritte werden bei einer Erstbegehung abgeklärt.

Die weiteren Überwachungstermine werden individuell festgelegt. Sie richten sich nach den Gegebenheiten des Bauvorhabens und gegebenenfalls auch nach Beanstandungen während der vorherigen Überwachungstermine.

Zur Nachweisführung werden die durchgeführten Montagearbeiten täglich durch den Bauleiter protokolliert. Weiterhin müssen alle wesentlichen Lieferscheine und Übereinstimmungsnachweise für die Glasscheiben aus ESG-H sowie die Zulassungen für verwendete Punkthalter auf der Baustelle vorliegen.

Das Fachpersonal der ausführenden Firma muss vor dem Beginn der Glasmontage durch den Bauleiter eine protokollierte Einweisung erhalten. Werden Anzugsmomente für die Befestigung der Haltekonstruktion oder Verglasungen durch Produktzulassungen oder die Planung vorgeschrieben, so ist der Nachweis zu erbringen, dass ein Drehmomentenschlüssel mit gültiger Eichung auf der Baustelle zum Einsatz kommt.

Kontrolleure erheben Stichproben

Während der einzelnen Einbauüberwachungstermine werden durch die Prüfer die Übereinstimmungsnachweise der Verglasungen anhand der Lieferscheine und Glasstempel kontrolliert. Weiterhin findet eine stichprobenartige Kontrolle der Scheibenabmessungen, Lage und Durchmesser von Bohrungen sowie eine Prüfung der Glaskanten statt.

Scheiben mit Kantenverletzungen, die mehr als 5 % der Scheibendicke umfassen, dürfen nicht eingebaut bzw. müssen rückgebaut werden. Die Haltekonstruktion wird anhand von Übereinstimmungskennzeichen und Lieferscheinen überprüft.

Durch stichprobenartige Kontrolle der Anzugsmomente und eventueller Verschieblichkeiten der Lager soll die Umsetzung der in den Planunterlagen und der Zustimmung im Einzelfall festgelegten Auflagerbedingungen sichergestellt werden. Eine Gesamtübereinstimmung der ausgeführten Konstruktion mit den in der ZiE und abZ definierten Randbedingungen muss gewährleistet sein.

Alle durchgeführten Prüftermine werden in einem Überwachungsbericht dokumentiert, der die Ergebnisse der Überwachung enthält. Der Überwachungsbericht wird nach Abschluss der ausführenden Firma zugestellt und ist auf Verlangen bei der Obersten Bauaufsicht des Landes einzureichen.

Sollten sich bei einzelnen Überwachungsterminen eventuelle Beanstandungen ergeben, so werden diese der ausführenden Firma sofort schriftlich mitgeteilt, um umgehend ausgeräumt zu werden.

Die Einbauüberwachungen für punktförmig gestützte, hinterlüftete Wandbekleidungen mit einer Höhe von mehr als 8 m über Gelände haben die Aufgabe, ein hohes Sicherheitsniveau bei der Ausführung dieser anspruchsvollen und besondere Sorgfalt benötigenden Konstruktion sicherzustellen. Durch die Überprüfung der Übereinstimmung der eingesetzten Bauprodukte und der Einbauqualitäten mit der Planung und den Zulassungen wird diese Aufgabe erfüllt.

Die nächste Folge behandelt in GLASWELT 12/2013 die Fremdüberwachung von Silikonklebungen für tragende Glas-Anwendungen. —

Die Autoren

Prof. Dr. Bernhard Weller ist Leiter des Instituts für Baukonstruktion an der Technischen Universität Dresden.

Dr. Stefan Reich ist stellvertretender Leiter der Überwachungsstelle SAC23 an der Technischen Universität Dresden.

http://www.bauko.bau.tu-dresden.de

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