Seit Oktober 2017 ist dem Auszubildenden auch die elektronische Form zur Führung des Berichtsheftes erlaubt. Die Voraussetzung: Ausbildungsbetrieb und Lehrling müssen sich im Ausbildungsvertrag darauf geeinigt haben, denn in allen neu geschlossenen Verträgen muss vermerkt werden, ob der Ausbildungsnachweis digital oder schriftlich geführt werden soll. Ein paar rechtliche Fallstricke gibt es auch, denn so muss laut dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) der Ausbildungsbetrieb seinen Auszubildenden die Gelegenheit bieten, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz führen zu können, das bedeutet ein betriebliches iPad muss her.
Spätestens hier kommt die Frage nach der Verantwortung für das Berichtsheft ins Spiel. Natürlich kann man digital viel schneller feststellen, wie der Leistungsstand ist. Ein Punkt für die digitale Lösung. Aber was ist denn das eigentliche Problem am Berichtsheft? Werden die Inhalte besser weil sie digital sind? Ist das Nachhalten der Abgabe nicht das Problem des Ausbilders? Was ist mit dem Azubi? Noch weniger schreiben, zeichnen oder skizzieren. Kompetenzen, die mehr und mehr verloren gehen. Konsequenterweise müsste dann ja in Zukunft jeder Azubi und späterer Geselle ein iPad mit auf die Baustelle bekommen, um den „Medienbruch“ von digital zu analog oder umgekehrt zu vermeiden. Gehört es nicht zumindest bei der Ausbildung dazu, solche Dinge auch auf dem Papier erledigen zu können. Rechtschreibung wird sonst über Apps korrigiert anstatt sie zu verbessern und eine saubere Handskizze bleibt dem Zufall überlassen. Solche grundlegenden Dinge sollten in klassischer Form erhalten bleiben. Zurück zum Ausbilder: Ja, der Haken zur Kontrolle ist schneller gesetzt, aber ist es deshalb besser kontrolliert und werden mögliche Defizite des Azubis besser erkannt? Nein. (ov)