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Thermografie und Scanner bei aufmaß und Montage nutzen

Es gibt so viele Hilfsmittel

_ Bei Sachverständigenterminen kommt es immer wieder zu einem Déjà-vu, wenn es darum geht festzustellen, ob eine erbrachte Leistung der geschuldeten Leistung bzw. die Ausführungen den Normen und Richtlinien respektive den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Schnell werden bei den Ortsterminen die Vorwürfe der Handwerker laut: „Ihr Sachverständige mit euren Normen und Vorschriften, das ist doch alles Theorie!“, heißt es dann sehr oft. Ein Vorwurf, der auch bei Diskussionen in Internetforen sehr oft geäußert wird. Die einfache These einiger der Handwerker hier: Sachverständiger = Theoretiker, Handwerker = Praktiker. Ist das wirklich so? Die klare Erkenntnis unter Sachverständigen lautet: Nein. Die Umsetzung der Normen ist die Praxis, denn die meisten Hersteller halten sich penibel daran, die Vorgaben der Normen wie z. B. Leistungsklassen etc. zu erfüllen, um möglichst fehlerfreie und einfach zu montierende Produkte auf den Markt zu bringen.

Material- und Verarbeitungsanforderungen

Natürlich sind damit auch Bedingungen verbunden, wie solche Produkte oder dafür notwendige Materialien verbaut werden müssen. Sei es der bauamtlich zugelassene Injektionsdübel, bei dem Dübel und Kleber wegen der Zulassung nicht zur Optimierung des Einkaufs bei unterschiedlichen Herstellern bezogen werden dürfen oder Montageanforderungen, die z. B. durch den Fensterhersteller selbst definiert werden. Auch Vorgaben, für welchen Einsatzzweck ein bestimmtes Bauteil verwendet werden darf, sind dabei einzuhalten. Sonst kommt es wie so oft zu der Lösung falsches Produkt am falschen Ort und dazu falsch eingebaut.

Analyse des Baukörpers

Und schon wieder sind wir bei den Ausführungen am Anfang dieses Artikels und der Frage, was unterscheidet die Arbeit eines Handwerkes von der eines Sachverständigen, wenn es darum geht, ein Gebäude im Bestand zu modernisieren bzw. energetisch zu optimieren. Zuerst einmal, es gibt genug erstklassige Handwerker, die ihre Arbeiten hervorragend planen und ausführen. Die Gruppe nehmen wir hier im Artikel einmal aus, denn sie tauchen auch beim Sachverständigen bei Streitfällen nicht auf.

Das Werkzeug macht es aus

„Pimp our house“ bedeutet ja eigentlich nichts anderes, als das Haus aufzumotzen, das heißt neue Teile einzubauen, um den Zustand und die Leistungsdaten wie bei dem bekannten „Pimp our Car“ zu verbessern. Voraussetzung für das Verbessern ist also die Kenntnis über den Ist-Zustand und den Soll-Zustand. Und genau in diesen beiden Fällen darf sich die Arbeit des Handwerkers gar nicht von der eines Sachverständigen unterscheiden. Gerade unter dem Aspekt, dass der Handwerker wie eingangs beschrieben auch der Fachplaner ist, gilt die spätere Ausrede „das habe ich vor Beginn meiner Arbeiten gar nicht gesehen“ nicht. Es gilt also vor Beginn der Arbeiten an einem Bestandsgebäude festzustellen, in welchem Zustand es sich befindet. Natürlich muss man hier entsprechenden Zeitaufwand kalkulieren, denn bei einem Neubau z. B. bekommt ja der Architekt oder Fach-Ingenieur auch eine Vergütung für seine erbrachte Leistung bzw. Zeitaufwendungen als Fachplaner.

Alles kann geprüft werden

Angesichts der heute zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und den damit verbundenen stark gesunkenen Kosten für Wärmebildkameras, Messgeräte etc. ist es teilweise nicht zu verstehen, wie mutig viele Handwerker dabei agieren, ohne jede Prüfung des Baukörpers Fenster und Rollläden zu verkaufen. Richten muss es dann im Regenfall der Monteur mit seinen Bordmitteln im Fahrzeug und seinem Einfallsreichtum bzw. der Berufserfahrung. Die Regeln sind eigentlich einfach: Ohne ausreichende Analyse des Baukörpers ist keine vernünftige Planung möglich. Gerade im Bereich der Fenster, der Rollladenkästen, der Anschlüsse ans Mauerwerk, der Integration von Führungsschienen, Themen wie Anforderungen an Schlagregendichtigkeit etc. müssen vorher ausreichend geklärt werden. Auch entsprechende Absprachen bzw. technische Klärungen mit Anschlussgewerken wie dem Außen- und Innenputz sind wichtige Themen, die im Vorfeld geklärt werden müssen, um während und nach der Montage keine bösen Überraschungen zu erleben. Eingeputzte Vorbaurollladenkästen sind da noch eine der harmlosesten Fehlervarianten, die aber trotzdem schnell ins Geld gehen können, wenn nachgearbeitet werden muss. Es gilt also, mögliche Fehler schon im Vorfeld durch entsprechende Analyse und Planung auszuschließen. Wird es nicht gemacht und treten nachher Schäden auf oder der Kunde reklamiert etwas, führt spätestens im Streitfall der Sachverständige unter dem Einsatz notwendiger Hilfsmittel und Messgeräte die entsprechende Analyse durch. Insofern ist es sinnvoller, diesen Schritt direkt am Anfang seiner Arbeiten durchzuführen.

Bedenken und Behinderung

Ein weiteres wichtiges Thema bei der Modernisierung an Bestandsgebäuden ist die Abstimmung mit eventuellen Nachbargewerken während der Montagephase. Hier gilt es früh genug Bedenken oder Behinderungen anzumelden, wenn andere Gewerke ihre Arbeiten nicht entsprechend der Absprachen oder nicht fachgerecht durchführen. Auch hier liegt bei einem fehlenden Architekten oder Fachplaner die Verantwortung beim Handwerker selbst. Dazu gehört es auch, Fehler im Übergang zu Nachgewerken feststellen zu können und entsprechende beteiligte Personen darauf hinzuweisen. Der Grundsatz lautet hier ohne Ausnahme: Wer schreibt, der bleibt. Wer sich hier auf mündliche Vereinbarungen verlässt, hat meist verloren.

Weiterbildung ist Pflicht – für Alle!

Wie eingangs schon erwähnt sind die Anforderungen an Handwerker bei Arbeiten an Bestandsgebäuden wesentlich höher. Ständige Änderungen bei den Bauprodukten, Baustoffen, Arbeitsmaterialien und im Bereich der Richtlinien und Normen setzen auch eine regelmäßige Überprüfung bzw. Ergänzung des vorhandenen Wissens voraus. Hier sind die Fachbetriebe gefordert, ihren Ausbildungsstand stetig anzupassen und ggf. an entsprechenden Workshops, Lehrgängen oder Lieferantenschulungen teilzunehmen. „Pimp your house“ heißt aber auch, sich das erforderliche Wissen im Bereich der KfW-Förderung anzueignen, um den Kunden optimal beraten zu können, welche Maßnahmen wie gefördert werden.

Kompetente Beratung

Das Wissen im Bereich von BGB und VOB und den notwendigen Normen und Richtlinien sollte auch regelmäßig überprüft werden, um die Arbeiten entsprechend der anerkannten Regeln der Technik ausführen zu können. Der Kunde wird bei entsprechender Beratung schnell merken, welcher Handwerker kompetent ist und ob dieser weiß, wovon er spricht. Das macht sich dann auch bei den erzielten Preisen positiv bemerkbar und relativiert so auch sehr schnell die Kosten für neue Messgeräte etc..—

Olaf Vögele

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