Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Arbeitsschutz

An den Hundstagen viel trinken

Gerade an den „Hundstagen“, den heißen Tagen im Sommer, ist vor zu viel Sonne Vorsicht geboten. Vor allem in der Zeit der höchsten Sonnenstrahlung – zwischen 11 und 15 Uhr – sollten Firmenchefs darauf dringen, dass ihre Mitarbeiter Körper und Kopf gegen die Sonnenglut und die Augen gegen die Helligkeit schützen. Kopfbedeckungen mit breitem Rand und Schirm sowie Nackenschutz seien hier sinnvoll. Lässt sich die Körperbedeckung nicht durchsetzen, sollten die Mitarbeiter wenigstens Sonnenschutzcreme benutzen.

Auch Schutz vor Sonne gehört zum Arbeitsschutz
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Unternehmen verpflichtet, Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten durch Gefährdungsbeurteilungen zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, so die BG Bau. Das gilt auch bei Gefahren durch Hitze und Sonnenstrahlen. So ist Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 30 sinnvoll, ersetzt aber nicht eine luftdurchlässige Kleidung, die den Körper bedeckt und damit schützt.

Getränke bereitstellen: Bei Hitze müssen Monteure viel trinken

Verantwortungsbewusste Arbeitgeber können aber noch mehr tun, beispielsweise für Schatten und Überdachungen sorgen, zumindest während der Pausen. Auch das Bereitstellen von kühlen Getränken ist sinnvoll: Bei Temperaturen um und über 30 Grad sollten auf Baustellen  Getränke, etwa Mineralwasser, Tee oder Fruchtschorle zur Verfügung stehen. Bauhandwerker schwitzen an heißen Tagen bis zu 5 Liter pro Arbeitsschicht aus. Bis zu 4 Liter Flüssigkeit sind dem Körper wieder zuzuführen.

www.arge-baurecht.com