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ZDH läst kaum ein gutes Haar an der Koalitionsvereinbarung

Zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) äußerst kritisch: Die beschlossenen Belastungen und ihre Folgen würden sich wie ein riesiger dunkler Schatten auf das Land legen und drohen die weitere Entwicklung von Wachstum und Beschäftigung zu lähmen, so seine Kritik.

Seine Kritikpunkte sind:

  • Die Beschlüsse in den Sozialversicherungen mit jährlichen zusätzlichen Milliardenausgaben belasten nicht nur die aktuellen Beitrags- und Steuerzahler, sondern sind auch ein dicker Rucksack für nachfolgende Generationen.
  • Zentrale Fragen der Rentenversicherung wie die Kombirente oder eine Vorsorgepflicht für Selbständige werden dagegen gar nicht angepackt.
  • Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn wird entgegen dem Votum der Wirtschaft die von den Sozialpartnern ausgehandelten Regelungen in den Tarifverträgen mit ihrem Bezug zu Branchen und Regionen ablösen.
  • Völlig unverständlich ist, dass bei den Arbeitsmarktregelungen die erfolgreich genutzte Flexibilität für die Betriebe zurückgedreht wird. Beide Entscheidungen gefährden Arbeitsplätze.
  • In der Energiepolitik wird die Chance versäumt, mit einem Einstieg in die steuerliche Abschreibung der energetischen Gebäudesanierung die Energieeffizienz tatsächlich stärker in den Vordergrund zu rücken.
  • Auch ein Einstieg in den Abbau der kalten Progression erfolgt nicht. Die bestehende Steuerungerechtigkeit wird fortgeschrieben.

Einig ist Kentzler aber mit folgenden Vereinbarungen:

  • Die Würdigung der Leistungen des Handwerks bei Qualifizierung und Ausbildung im Koalitionsvertrag begrüßen wir sehr.
  • Positiv auch, dass an einem Erbschaftssteuerrecht festgehalten wird, das Unternehmensübergaben im Mittelstand nicht gefährdet und an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft ist.
  • Das gilt auch für das klare Bekenntnis für eine nachhaltige Haushaltspolitik und die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen.

Diese Ziele sollen ohne Steuererhöhungen - ausgenommen eine Finanztransaktionssteuer - verwirklicht werden. Für Handwerksbetriebe sei es ein gutes Signal, dass die Wirkung des Instrumentes der Thesaurierungsrücklage auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden soll.

www.zdh.de