Bis 2050 will die hiesige Wohnungswirtschaft ihren CO2-Ausstoß um 83 % (gegenüber 1990) reduzieren und so das ursprüngliche Ziel des nationalen Klimaschutzprogramms 2005, eine Minderung von 60 bis 80 %, übererfüllen. So lautet die Energieprognose des GdW, die unter Mitwirkung der Deutschen Energie-Agentur (Dena) erarbeitet wurde.
Die genannten Zahlen beziehen sich auf die Bestände der Mitglieder des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). In den Jahren 2005 bis 2010 sind insgesamt jährlich 0,91 Prozent der Wohneinheiten in Deutschland komplett energetisch saniert worden, 5 Prozent wurden teilsaniert; bei der GdW waren es 1 Prozent an Vollsanierung. Über 34 Prozent der Wohnungen im GdW-Bestand wurden energetisch vollständig modernisiert, weitere rund 28 Prozent energetisch teilmodernisiert. "Ein großer Teil ist also schon saniert", so Axel Gedaschko, Präsident des GdW. "Erst im Jahr 2019 wird der Gesamtmarkt energetisch das erreicht haben, was bei den Beständen der GdW-Unternehmen im Durchschnitt bereits heute Realität ist." Das liege auch am großen Bestand von Ein- und Zweifamilienhäusern, hier werde nur zögerlich saniert.
Doch trotz der insgesamt erfreulichen Prognose bleibe am Ende eine Lücke, sagte Gedaschko, "und das ärgert uns; denn der absolute Primärenergieverbrauch des Wohnungsbestandes der GdW-Unternehmen kann zwar von 2005 bis 2050 um 62 Prozent gemindert werden – Ziel des Energiekonzeptes von 2010 sind jedoch 80 Prozent Minderung."
Dieses Ergebnis der Energieprognose zeige, dass die Wohnungs- und Immobilienunternehmen bei der energetischen Sanierung aus heutiger Sicht die anspruchsvollen Ziele der Bundesregierung nicht ganz erreichen können.
Eine Förderung von 5 Mrd. ist nötig
Umso wichtiger sei es, mahnte Stephan Kohler, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung, den Sanierungsfahrplan fortzusetzen. Die GdW-Prognose zeige, dass die politischen Stellschrauben immer noch nachjustiert werden müssten – das gelte vor allem für die Verstetigung und Weiterentwicklung der Marktmechanismen und einer bundesweiten Vereinheitlichung des Ordnungsrechts, sowie der Weiterführung und Aufstockung der Förderprogramme.
Die Dena hält weiterhin eine Gesamtförderung von 5 Milliarden Euro bis 2020 für notwendig; es müsse ja nicht alles schon 2014 bereitgestellt werden, so Kohler, doch der Anstieg müsse erkennbar sein. Förderprogramme müssten dabei einfacher ausgestaltet und die Bundes- und Landesförderung verzahnt werden.
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