Am 1. Juli 2007 trat das neue Wohneigentumsgesetz in Kraft.
Am 1. Juli 2007 trat das neue Wohneigentumsgesetz in Kraft. Der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller (VFF) weist darauf hin, dass Eigentümergemeinschaften künftig nötige Modernisierungsmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern wesentlich leichter durchsetzen können. “Ein einzelner Blockierer kann in Zukunft nicht mehr verhindern, dass z. B. die Hausfassade saniert wird, um Energie zu sparen“, erklärt VFF-Geschäftsführer Ulrich Tschorn. War nämlich bisher für jede bauliche Veränderung ein einstimmiger Beschluss erforderlich, so reicht in Zukunft eine Dreiviertelmehrheit der Eigentümergemeinschaft für eine Modernisierung. Bislang fehlte die benötigte Einstimmigkeit häufig in den Eigentümerversammlungen. “Mit dem Rückenwind des neuen Gesetzes sollten Eigentümergemeinschaften, die sanieren möchten, jetzt eine neue Initiative starten“, rät Tschorn.