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Wer schließt den Rolladen elektrisch an?

Für Unternehmen, die keine Elektrofachkraft haben, besteht die Möglichkeit einen Mitarbeiter als ift-Fachkraft “Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ zu qualifizieren. Dieser kann dann Anschlüsse elektrischer Bauteile an Fenster, Fassaden, Türen und Toren vornehmen.

Durch die steigende Anzahl elektrisch betriebener Fenster, Türen und Tore werden Errichter immer öfter mit der Planung, Auslegung und Montage von elektrischen Antrieben und Sensoren und deren Anbindung an die Haustechnik konfrontiert. Die Handwerksordnung erlaubt gemäß § 5 seit 1994 Handwerksbetrieben auch die Arbeit an Fremdgewerken, solange diese mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder dieses wirtschaftlich ergänzen. Nach BGV A3 § 3 der Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik dürfen elektrische Anlagen nur von einer Elektrofachkraft errichtet werden. Für Unternehmen, die keine Elektrofachkraft haben, besteht nun die Möglichkeit einen Mitarbeiter als ift Fachkraft „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ zu qualifizieren.

Die Weiterbildung zurift-Fachkraft „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ autorisiert zum Anschluss elektrischer Bauteile an Fenstern, Fassaden, Türen und Toren. Damit ist man qualifiziert, den Anschluss von Antrieben und Sensoren, das richtige Verklemmen von Leitungen, die Auslegung von Kabeln und deren Verlegung durchzuführen.

Weiterbildungsinhalte

  • Grundlage Elektrotechnik
  • Gefahren des elektrischen Stromes
  • Schutzmaßnahmen
  • Unfallverhütung und Erste Hilfe
  • Schalt- und Schutzglieder
  • Kabel und Kabelverlegung
  • Praktische Übungen
Zielgruppe: Schlosser, Metallbauer, Schreiner, Hausmeister, Facility Manager, Facharbeiter, Planer
Bewerbungsunterlagen: Lebenslauf, Nachweis Berufsausbildung, Nachweis 2-jährigen fachspezifische Berufserfahrung
Termin / Dauer: 19. bis 23. September 2011, 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Teilnahmegebühr: 995 Euro zzgl. MwSt. (beinhaltet: Seminarunterlagen, Bewirtung, Prüfungsteilnahme und Fachtitelurkunde)

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