Im Familienunternehmen Warema Hat die aktive Beteiligung der Mitarbeiter in die unternehmerischen Belange und Entscheidungen Tradition. Mit der Umwandlung in eine SE (Societas Europaea, Europa-AG) will der europäische Marktführer für innen und außen liegenden technischen Sonnenschutz sowie elektronische Steuerungssysteme seine europaweite Ausrichtung stärker zum Ausdruck bringen.
Eine wichtige Voraussetzung für den Wechsel zur neuen Rechtsform ist die Regelung der Arbeitnehmer-Mitbestimmung. Am 08. Juni 2009 unterzeichneten Geschäftsleitung von Warema und Arbeitnehmervertreter eine entsprechende Vereinbarung, die bei den Mitbestimmungsrechten der Belegschaft europaweit Maßstäbe setzt.
Die zwischen der Geschäftsleitung und dem Besonderen Verhandlungs-gremium (BVG) der Mitarbeiter verabschiedete Vereinbarung geht in vielen Punkten über gesetzliche Vor-schriften und die bereits in anderen Unternehmen der Branche umgesetz-ten Modelle hinaus. Der bisherige Aufsichtsrat der Warema Renkhoff GmbH hatte drei Mandate, eines davon für Arbeitnehmervertreter.
Diese Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat bleibt, doch verdoppelt sich die Zahl der Mandate mit der SE-Gründung von drei auf sechs, darunter zwei Arbeit-nehmervertreter. Bei weiterem Wachstum des Unternehmens erhöhen sich die Mandate des Aufsichtsrats auf neun. Dann kommt ein dritter Sitz für die Arbeitnehmervertreter hinzu, der von einem Mitarbeiter aus dem Ausland besetzt wird. In der Mitbestimmungsvereinbarung sind hierfür verbindliche Werte festgelegt – eine für Europäische Aktiengesellschaften bislang ein-malige Regelung. Ebenfalls einmalig: Die gesamte Belegschaft wählt die Mitarbeitervertreter in den Aufsichtsrat, auch ausländische Arbeitnehmer haben volles Stimmrecht.
Sozialer Dialog setzt Maßstäbe
Beispielhaft ist auch die Vereinbarung zum Sozialen Dialog: In allen betriebsratslosen deutschen und ausländischen Einheiten führt die Unternehmensleitung einmal jährlich in Anwesenheit des Europa-Betriebsratsvorsitzenden eine Art Betriebsversammlung durch und steht Rede und Antwort. Diese Selbstverpflichtung ist im Vergleich zu anderen SE-Vereinbarungen neu und innovativ. Damit setzt sich Warema bei der Arbeitnehmermitbestimmung an die Spitze der europäischen Metall- und Elektroindustrie.
Walther Mann, IG Metall-Bevollmächtigter und Verhandlungspartner, betont die europaweite Bedeutung und Signalwirkung: „Trotz gegensätzlicher Interessenlage war das Kima der Verhandlungen von gegenseitiger Akzep-tanz und Achtung geprägt. Gemeinsam haben wir eine weit über das Normalmaß hinausgehende Mitbestimmung erreicht und damit europaweit Geschichte geschrieben.“