Das subjektive Empfinden für störende Lärmbelastung ist unterschiedlich ausgeprägt. Aber welche objektiven Maßstabe gelten im Arbeitsschutz? Lesen Sie, ab welcher Lautstärke Gehörschutz getragen werden muss.
Gehörschutz ist ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) bzw. einem Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) zu benutzen.
Wer bereits einen Innenohrschaden hat, für den gilt nach TRLV „Lärm“: Gehörschutz ist konsequent schon ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) zu tragen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.praxis-psa.de