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VFF und BF forden Korrekturen zur EnEV 2009

Unter anderem solle eine Austauschverpflichtung für Fenster mit veralteten Einfachverglasungen in die Energieeinsparverordnung aufgenommen werden, fordern die Branchenverbände VFF und BF in einem Schreiben an die zuständigen Stellen.

In dem gemeinsamen Schreiben haben der Verband der Fenster und Fassadenhersteller e. V. und der Bundesverband Flachglas e. V. zur Neuregelung der EnEV ab 1. Januar 2009 Stellung genommen. Die darin vorgesehene 30prozentige Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neubauten wird ausdrücklich begrüßt. „Unsere Branche ist für die anspruchsvolle Verschärfung gerüstet“, erklärte Dipl.-Ing. Frank Koos vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller.

„Die Produkte für den geforderten Standard sind schon auf dem Markt. In Einzelheiten sollte die aktuelle Fassung allerdings noch nachgebessert werden. Mit dem Schreiben wollen wir jetzt schon die Weichen für die nächste Novellierung der EnEV im Jahr 2012 stellen. Und zu diesem Zeitpunkt sollte eine Austauschverpflichtung für Fenster mit veralteten Einfachverglasungen in die Energieeinsparverordnung aufgenommen werden,“ setzt sich Koos für eine noch effektivere Umsetzung des Klimaschutzes in der energetischen Modernisierung ein.

Mit ihrem gemeinsamen Schreiben haben VFF und BF auf den Kabinettsbeschluss vom 18. Juni zur EnEV 2009 reagiert. Neue Gebäude müssen sich demnach im Jahresprimärenergiebedarf an Referenzgebäuden orientieren, die durch die Verordnung definiert werden. Die Verbände fürchten, dass zu enge Vorgaben künftig den Bau von Hochhäusern mit Glasfassaden erschweren könnten.

Zudem verhindere diese Regelung Möglichkeiten der nachhaltigen Gebäudekühlung, beispielsweise zur Vermeidung sommerlicher Überhitzung. Die beiden Verbände empfehlen deshalb, den Referenzfall zu überdenken. Andernfalls würden sinnvolle Spielräume in der Architekturplanung verhindert.

Die weiteren Änderungsvorschläge betreffen Details der Anforderungen und Berechnungsverfahren: So wird für Wohngebäude sowohl ein ausführliches als auch ein vereinfachtes Verfahren gefordert. Beim vereinfachten Verfahren müsste zudem noch vor In-Kraft-Treten die Eignung der Vereinfachungsansätze durch Beispielrechnungen überprüft werden.

Das Schreiben ist außer an das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch an die Vertreter der Bundesländer Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gerichtet. Die Bundesländer müssen dem Kabinettsbeschluss im Bundesrat noch zustimmen, bevor die Verordnung zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.

Mit dem Schreiben wird auch auf drei wichtige Punkte hingewiesen, die bei der geplanten EnEV-Novellierung im Jahr 2012 berücksichtigt werden sollten:

  1. Es wird ausdrücklich die Rücknahme der im Referentenentwurf geplanten 30prozentigen Reduktion des Sonneneintragskoeffizienten für den Nachweis des „Sommerlichen Wärmeschutzes“ begrüßt. Um genauere Vorgaben zum „Sommerlichen Wärmeschutz“ in die nächste EnEV-Version 2012 aufnehmen zu können, wollen die beiden Verbände eine gemeinsame Studie „zum Energiebedarf und zum thermischen Komfort von Räumen mit verglasten Außenwänden“ vorlegen. „Die Inhalte der Studie sind mit dem Bauministerium abgestimmt, und die Ergebnisse werden wir dem Verordnungsgeber zur Verfügung stellen“, so Jochen Grönegräs vom Bundesverband Flachglas.
  2. Die Verbände weisen darauf hin, dass die erneute Vorgabe von Höchstwerten für den spezifischen Transmissionswärme-Transferkoeffizienten H´T in Anlage 1 für den Neubau von Wohngebäuden einen Rückschritt bedeutet. Da der Einfluss solarer Gewinne bei H´T nicht berücksichtigt wird, führen größere Verglasungsanteile zu einer Verschärfung der Anforderung, die aufgrund der gleichzeitig höheren UW-Werte nicht mehr erfüllt werden kann.
  3. Dazu fordern die Verbände eine Austauschverpflichtung für Fenster mit veralteten Einfachverglasungen bei Mieterwechsel oder Veräußerung in die Verordnung aufzunehmen. Sie stellen mit circa 30 Mio. installierten Fenstereinheiten ein großes Potential für die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes dar.

Die gesamte Erläuterung zum Schreiben der Verbände finden sie auf der Internetseite des VFF