Fenster, Türen und Fassaden müssen immer mal wieder gewartet werden. Da bewirkt ein Tröpfchen Öl manchmal wahre Wunder und "setzen" können sich die Flügel - gerade wenn die Scheibe nicht geklebt ist - relativ schnell nach dem Einbau, was dann eine kleine Korrektur vom Fachmann nach sich zieht. Maßnahmen, die auch in der Gewährleistungszeit vorzunehmen sind. Entsprechende Merkblätter für solche Wartungs- und Inspektionsarbeiten wurden jetzt vom VFF überarbeitet und an die Anforderungen des Verbraucherschutzes angepasst. Auch der Muster-Wartungsvertrag wurde überarbeitet.
Instandhaltung ist in der Regel nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen des Fenster-, Tür- und Fassadenherstellers. Der Betreiber muss sich daher unter Berücksichtigung der Benutzerinformationen selbst darum kümmern. Er kann aber auch die Durchführung der Wartung und Inspektion beispielsweise demjenigen durch Abschluss eines Wartungsvertrages übertragen, der die Fenster oder Türen montiert hat.
Das Merkblatt WP.02 bildet mit der VFF Mitgliederinfo WP.01: 2016-11 „Instandhaltung von Fenstern, Fassaden und Außentüren - Wartung/Pflege & Inspektion: Hinweise für den Vertrieb“ und der VFF Mitgliederinfo WP.03: 2016-11 „Instandhaltung von Fenstern, Fassaden und Außentüren - Wartung/Pflege & Inspektion: Wartungsvertrag“ eine zusammengehörige Reihe von Instandhaltungs-Informationen.
Informationspflicht bei Verbraucherverträge
Die Überarbeitung dieser Reihe wurde erforderlich, um die Informationen an die aktuelle Gesetzgebung zum anzupassen. Die neue Gesetzgebung zum Verbraucherschutz schreibt Informationspflichten bei Verbraucherverträgen vor. Dazu wurde ein Kapitel in WP.01 ergänzt. Neben zusätzlichen Informationen hat eine Widerrufsbelehrung zu erfolgen bei einem Außergeschäftsraumvertrag oder Fernabsatzvertrag oder wenn ein Widerrufsrecht eingeräumt werden soll.
Zur Angebotsabgabe muss daher jetzt unterschieden werden, ob es sich an Nicht-Verbraucher – z.B. Unternehmen - oder Verbraucher – z.B. „Häuslebauer“ - richtet. Die Formulierungsvorschläge zum Angebot wurden in den Anlagen von WP.01 entsprechend erweitert. Auch der Muster-Wartungsvertrag in WP.03 wurde angepasst.
Im VFF Merkblatt WP.02 waren dazu keine Änderungen nötig, weshalb man sich hier auf geringfügige Anpassungen beschränkt hat. WP.02 erhält den Status eines Merkblatts, da es an den Auftraggeber zu übergeben ist, während WP.01 und WP.03 als Informationen für den Auftragnehmer - also beispielsweise den Fensterhersteller - gedacht sind. Bei den darin angebotenen Mustertexten muss der Auftragnehmer erst noch eigene Anpassungen vornehmen, bevor die Informationen an den Auftraggeber gehen können.
Weitere Details finden Sie in den Dokumenten. Diese können über den Online-Shop des VFF unter http://shop.window.de bestellt werden. Die Schutzgebühr für das Merkblatt und die Mitgliederinformationen beträgt jeweils 19,- Euro. Mitglieder des VFF und der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. erhalten je ein Exemplar kostenlos und weitere Exemplare zum Sonderpreis.