Gebäudemodernisierer können und sollen die diversen Fördertöpfe in Anspruch nehmen, um finanzielle Belastungen zu verringern. “Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Zuschüsse für eine Energieberatung, zinsgünstige Darlehen, direkte Zuschüsse der KfW-Bank bis hin zu Programmen der Länder, Kommunen und der regionalen Energieversorger”, erklärt Ulrich Tschorn, Geschäftsführer des VFF.
Ganz wichtig: Man sollte den Fenstertausch jetzt in Angriff nehmen. Denn niemand weiß, wie lange die Fördertöpfe noch gut gefüllt sind. Die gesamte „Förderkultur“ in Deutschland befindet sich aufgrund der angestrebten Reduzierung der Staatsverschuldung derzeit massiv im Umbruch. So hat zum Beispiel die KfW-Förderbank zum 1. September 2010 wesentliche Elemente im Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ gestrichen. Einzelmaßnahmen werden danach in der Kredit- und Zuschussvariante nicht mehr gefördert. Allerdings: Die bislang im Programm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ förderfähigen Maßnahmen können jetzt im Programm „Wohnraum Modernisieren“ zu den dort geltenden Programmbestimmungen als zinsgünstiges KfW-Darlehen beantragt werden. Eine weitere gute Nachricht: Das Förderangebot für Sanierungen zu KfW-Effizienzhäusern bleibt in der Kreditvariante (zinsverbilligtes Darlehen, hohe Tilgungszuschüsse) und Zuschussvariante speziell für Privatpersonen unverändert bestehen.
Bei einer energetischen Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus 55 kann es einen Barzuschuss von bis zu 13.125 Euro geben. 2011 sollen im Rahmen der KfW-Förderung 936 Mio. Euro an Bundesmitteln für „Energieeffizientes Bauen und energieeffizientes Sanieren“ bereitgestellt werden. Es empfiehlt sich, rasch zuzugreifen (siehe www.kfw.de). Interessant auch für Gebäudemodernisierer ist die Förderung der professionellen Baubegleitung durch Sachverständige während der energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in Höhe von 50 Prozent der Kosten. „Dabei geht es immerhin um bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben“, erklärt der Experte.
„Als Ziel des Energiekonzeptes der Bundesregierung wird ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 ausgegeben. Dafür wird eine verbesserte und kontinuierliche Förderung erwogen, insbesondere des bewährten CO2-Gebäudesanierungsprogramms – eine gute Nachricht für unsere Kunden; außerdem drängt die Wohnungswirtschaft seit längerem auf steuerliche Anreize“, so Tschorn. „Ich rate daher allen modernisierungswilligen Haus- und Wohnungsbesitzern, sich vor einem Neukauf von Fenstern und Türen im Fachhandel umfassend über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren bzw. beraten zu lassen.“
Das gilt zum Beispiel für den Bereich „Energieberatung“. Besitzer älterer Eigenheime, deren Bauantrag vor 1994 gestellt wurde, erhalten für die Kosten einer Energieberatung jetzt sogar bis Ende 2014 Zuschüsse vom Staat. Das lohnt sich, denn immerhin kostet ein Gutachten für Ein- und Zweifamilienhäuser rund 700 Euro. Der Zuschuss beträgt bis zu 300 Euro, bei Mehrfamilienhäusern liegt er bei bis zu 360 Euro. Außerdem bekommen Hauseigentümer nach der aktuellen Fassung der Förderung 100 Euro zusätzlich, wenn der Energieberater auch die Luftdichtigkeit des Gebäudes prüft. Die Förderung wird durch den Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt. Gut zu wissen: Eine Liste zugelassener Berater gibt es im Internet unter www.bafa.de.
Ein gutes Beispiel für Förderungen auf Landesebene sind die Mittel, die durch die Hessische Landesbank zur Verfügung gestellt werden. Sie sind für den Neubau und für die Modernisierung von Mietwohnungen, insbesondere im Bereich der Energieeinsparung, gedacht.
Passend dazu bietet die Seite www.foerderdatenbank.de einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Fördermöglichkeiten des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Informationen zu den aktuellen Einsparmög-lichkeiten durch moderne Fenster gibt es außerdem unter der Internet-Adresse www.neue-fenster-sparen-geld.de sowie unter www.window.de.